Auf ausländische Kapitalerträge, wie beispielsweise Aktiengewinne und Dividenden aus Depots im Ausland, muss in Österreich Steuer gezahlt werden. Diese Kapitalerträge müssen von den Steuerpflichtigen (Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich) eigenständig in der Steuererklärung angeführt werden. Aus unserer Beratungspraxis wissen wir, dass solche ausländischen Kapitalerträge häufig entweder nicht oder fehlerhaft in der Steuererklärung deklariert werden.

Das Finanzamt fordert regelmäßig zusätzliche Informationen (sogenannte „Ergänzungsersuchen“) zu ausländischen Kapitalerträgen an, die dann beantwortet werden müssen. Zudem fragen sich viele Betroffene, ob eine Selbstanzeige nötig ist und wie diese zu erfolgen hat. In den diesem Beitrag erklären dir unsere Steuer-Expert:innen alles Schritt für Schritt! Wenn du individuelle Beratung suchst, melde dich einfach bei unserer Kapitalvermögen-Steuerberatung:

Was sind ausländische Kapitalerträge?

Kapitalerträge sind Einkünfte, die aus der Überlassung von Kapital, aus der Realisierung von Wertsteigerungen von Aktien, Fonds oder Derivaten erzielt werden, beispielsweise:

  • Zinsen aus Darlehen und Bankguthaben,
  • Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, ETF-Anteilen, Investmentfondanteilen, etc.,
  • Einkünfte oder Gewinne aus CFDs, Optionen, Futures oder Swaps

Seit 2022 sind auch Einkünfte aus Kryptowährungen Teil der Einkünfte aus Kapitalvermögen, mehr zur Besteuerung von Kryptowährungen findest du auf unserer Seite: crypto-tax.at

Kapitalerträge unterliegen in Österreich in der Regel einem Steuersatz von 27,5%. Bei inländischen Kapitalerträgen ist die auszahlende Stelle grundsätzlich dazu verpflichtet die Kapitalertragsteuer einzubehalten und abzuführen. Hast du daher deine Aktien zum Beispiel bei einer österreichischen Bank, dann behält sie alle Steuern für dich ein, und du musst nichts mehr machen. Man spricht hier in der Regel von einem steuereinfachen Broker.

Von ausländischen Kapitalerträgen spricht man dann, wenn die Bank oder der Broker bzw. die verwendete Plattform im Ausland ansässig ist.

Wichtig!

Eine ausländische Bank oder Plattform behält für dich keine Steuer ein, daher müssen die Kapitalerträge in der persönlichen Steuererklärung angegeben und versteuert werden. Man spricht hier oft auch von einem nicht steuereinfachen Broker.

Warum stellt das Finanzamt ein Ergänzungsansuchen?

Immer wieder bekommt das österreichische Finanzamt Meldungen ausländischer Behörden darüber, dass Österreicher:innen im Ausland Bankkonten bzw. Depots besitzen und daraus Kapitaleinkünfte erzielen.

Ist alles korrekt in der Steuererklärung eingetragen worden, haben Steuerpflichtige nichts weiteres zu befürchten. Hat das Finanzamt bisher aber nichts von den Einkünften gewusst oder stimmen die gemeldeten Werte nicht mit den Eintragungen in der Steuererklärung überein, dann kommt es im ersten Schritt von Seiten des Finanzamtes zu einem Ansuchen um Ergänzung (oft auch Vorhalt oder Ergänzungsansuchen genannt), d.h. Steuerpflichtige werden darum gebeten eine Stellungnahme abzugeben, warum keine Kapitaleinkünfte erklärt wurden.

Was ist zu tun, wenn ich vom Finanzamt ein Ergänzungsansuchen bekomme und nach Einkünften im Ausland gefragt werde?

Keine Panik, noch ist es nicht zu spät alles richtig zu stellen. Allerdings würden wir dir spätestens jetzt den Kontakt zu einem Steuerberater bzw. einer Steuerberaterin empfehlen, da es wichtig ist nichts falsch zu machen, um keine Strafe zu bekommen.

Wenn du von einer solchen Meldung betroffen bist, bieten unsere Expert:innen Steuerberatung für ganz Österreich in Online-Video-Calls an. Wir besprechen mit dir gemeinsam die weitere Vorgehensweise und setzen die richtigen Schritte.

Warum bekommt das österreichische Finanzamt eine Meldung aus dem Ausland?

Da Österreich im Rahmen der internationalen Amtshilfe eng mit anderen Staaten zusammenarbeitet, erhält das österreichische Finanzamt von ausländischen Finanzverwaltungen Meldungen, wenn jemand, der in Österreich einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, Einkünfte auf ausländischen Bankkonten erzielt.

Das Ganze passiert im Rahmen des automatischen und internationalen Informationsaustausches.

Welche Meldungen bekommt das österreichische Finanzamt zu ausländischen Kapitalerträgen?

Neben Meldungen zu hohen Abflüssen, die auch von österreichischen Banken kommen können, erhält das österreichische Finanzamt bei Aktiendepots auch Informationen über den Depotstand, erzielte Dividenden oder Zinsen und Erlöse aus Verkäufen.

Ausländische Kapitalerträge: Welche Plattformen melden (Beispiele)?

Neben klassischen Banken wie der BNP Paribas, der Deutschen Bank oder der DeGiro Bank melden auch reine Broker wie Interactive Brokers oder Online-Banken wie N26 ihre Daten an die österreichische Finanzverwaltung.

Muss ich nach einem Ergänzungsansuchen mit einer Strafe rechnen?

Das hängt davon ab, was das österreichische Finanzamt bereits von deinen Einkünften weiß, wie du dich bisher verhalten hast und ob du gemeinsam mit uns die richtigen Schritte setzt.

Was passiert, wenn man ausländische Kapitalerträge nicht in der Steuererklärung angibt?

Angaben in der Steuererklärung haben wahrheitsgemäß und vollständig zu erfolgen. Werden ausländische Kapitalerträge in der Einkommensteuererklärung gar nicht angegeben, ist das eine Verletzung der Offenlegungspflicht.

Wird aufgrund dessen zu wenig Steuer bezahlt, kann es sein, dass man dadurch eine Abgabenhinterziehung begeht. Dabei handelt es sich um eine Finanzstraftat die sowohl mit Geldstrafe, als auch mit Freiheitsstrafe geahndet werden kann.

Wie erfährt das Finanzamt von ausländischen Kapitalerträgen?

Im Rahmen des multilateralen Amtshilfe-Übereinkommens bzw. der EU-Amtshilferichtlinie sind ausländische Banken, Treuhänder, Broker, usw. verpflichtet gewisse Daten an das österreichische Finanzamt zu übermitteln. Das Finanzamt hat demnach Kenntnis über im Ausland befindliche Bankkonten von in Österreich ansässigen Personen.

Werden in den Steuererklärungen keine entsprechenden Angaben gemacht, oder differieren die Angaben zu den gemeldeten Daten, kann das Finanzamt bei dir nachfragen, woher die Differenzen stammen, oder warum keine Angaben gemacht worden sind.

Hinweis!

Es kommt auch vor, dass Bekannte oder Nachbar:innen, denen dein neu erlangter Reichtum seltsam vorkommt, dies beim Finanzamt melden. Deshalb gibt es öfter Anzeigen aus dem privaten Umfeld über steuerliches Fehlverhalten von Steuerpflichtigen. Dies kann ebenfalls zu weiteren Nachforschungen durch das Finanzamt führen.

Kann das Finanzamt ausländische Kapitalerträge einsehen?

Nein, das Finanzamt kann nicht direkt das Konto jedes Steuerpflichtigen einsehen. Die gemeldeten Daten der Plattformen können allerdings sehr wohl Kontostände und Höhe von ausländischen Kapitaleinkünften umfassen.

Das Finanzamt kann dann weitere Schritte einleiten, um eine Offenlegung der Konten zu veranlassen. Im Rahmen einer Prüfung musst du alle relevanten Unterlagen offenlegen. Das bedeutet, dass du dem Finanzamt zum Beispiel Börsen- und Depotauszüge und andere relevante Daten zur Überprüfung bereitstellen musst.

Was ist eine Selbstanzeige und wann ist eine Selbstanzeige nötig?

Wenn du Kapitalerträge in deiner Steuererklärung in falscher Höhe oder gar nicht angegeben hast, kannst du mit Hilfe einer Selbstanzeige unter Umständen einer Strafe entgehen. Jedenfalls musst du aber die zu wenig bezahlte Steuer nachbezahlen.

Mit Hilfe einer Selbstanzeige kannst du dein Verfehlen eingestehen. Diese Selbstanzeige muss bestimmte Informationen beinhalten und du musst auch die Besteuerungsgrundlagen (Depotauszüge, etc.) offenlegen, damit sie als strafbefreiende Selbstanzeige akzeptiert wird.

Achtung!

Entscheidend ist der Zeitpunkt der Selbstanzeige! Wenn bereits Untersuchungen gegen dich eingeleitet wurden, wie zum Beispiel eine Prüfung durch das Finanzamt, oder wenn dem Finanzamt deine Hinterziehung bereits bekannt ist, könnte es bereits zu spät sein, um Straffreiheit zu erlangen. Es ist daher sehr wichtig, eine Selbstanzeige rechtzeitig einzubringen, um Strafen und Zuschläge zu Nachzahlungen zu verhindern.

Bist du dir nicht sicher, ob du deine Kapitalerträge in der Steuererklärung richtig angegeben hast, oder möchtest du Unterstützung bei einer Selbstanzeige? Dann buche einen Online-Termin mit unseren Expert:innen – persönlich und flexibel für ganz Österreich. Wir helfen dir gerne!

Was gilt in Österreich als Steuerhinterziehung?

Unter dem allgemeinen Begriff Steuerhinterziehung fallen in Österreich insbesondere die Verletzung der Pflicht zur Abgabe der Einkommensteuererklärung und falsche Angaben innerhalb der Steuererklärung, wenn diese zu einer Verkürzung der zu bezahlenden Abgaben führen. Zusätzlich muss noch ein vorsätzliches Verhalten vorliegen.

Es gibt mehrere Möglichkeiten, die dich zur Abgabe einer Einkommensteuer verpflichten können. Die Wichtigsten sind:

  • nicht lohnsteuerpflichtige Einkünfte
  • Ausüben mehrerer nicht selbstständiger Tätigkeiten
  • Ausüben einer nicht selbstständigen Tätigkeit und zusätzlichen Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit
  • Bezug von Einkünften aus Kapitalvermögen für die kein automatischer KESt-Abzug stattfindet (insbesondere ausländische Kapitaleinkünfte)
  • Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen für die keine Immobilienertragsteuer entrichtet wurde

Solltest du dir unsicher sein, ob du eine Einkommensteuererklärung abgeben musst oder nicht, lass dich gerne von unseren Expert:innen beraten!

Machst du vorsätzlich falsche Angaben in deiner Einkommensteuererklärung und bezahlst du dadurch zu wenig Steuern, machst du dich der Abgabenhinterziehung schuldig.

Beachte!

Für den notwendigen Vorsatz in Zusammenhang mit der Abgabenhinterziehung reicht es schon aus, dass du es für möglich hältst, dass deine Steuern durch unrichtige oder unterlassene Angaben verkürzt werden, auch ohne dies absichtlich bewirken zu wollen. Ebenfalls machst du dich der Abgabenhinterziehung schuldig, wenn du grob fahrlässig handelst. Das ist z.B. dann der Fall, wenn du deine Unterlagen derart ungenau oder unvollständig führst, dass du versehentlich falsche Angaben machst.

Ausländische Kapitalerträge nicht versteuert: Wie kann ich mich vor einer Strafe schützen?

Hattest du Kapitalerträge und hast diese gar nicht oder nur teilweise in deiner Steuererklärung angegeben? Dann kannst du dich ausschließlich mit einer Selbstanzeige vor einer Strafe schützen. Das kannst du auch nur dann, wenn deine Selbstanzeige alle wesentlichen Punkte enthält und diese auch rechtzeitig passiert.

Solltest du Kapitalerträge in deiner Steuererklärung nicht oder unrichtig angegeben haben und möchtest Unterstützung bei deiner Selbstanzeige, dann buche gerne einen Termin mit unseren Expert:innen – wir helfen dir gerne!

Welche Strafe droht in Österreich bei Steuerhinterziehung?

Machst du dich der Abgabenhinterziehung schuldig, werden zusätzlich zur Nachzahlung des Verkürzungsbetrags auch Geldstrafen verhängt. Die Höhe der Geldstrafe orientiert sich dabei an der Höhe der zu wenig bezahlten Steuer. Die Höchststrafe bei Abgabenhinterziehung beläuft sich auf das doppelte des Verkürzungsbetrages. Die Mindeststrafe liegt bei 10 Prozent des Verkürzungsbetrags. Unter Umständen sind auch Freiheitsstrafen möglich.

Neben möglichen Strafen werden auch Anspruchszinsen und Säumniszuschläge verhängt! Anspruchszinsen und Säumniszuschlag fallen immer an und können durch eine Selbstanzeige nicht vermieden werden.

Wann verjährt eine Steuerhinterziehung?

Ist eine Abgabenhinterziehung verjährt, scheidet eine Bestrafung aus. Bei hinterzogenen Abgaben unter EUR 150.000,- tritt eine absolute Verjährung i.d.R. nach 10 Jahren ein. Bei höheren Beträgen kann sich diese Frist allerdings auch verlängern.

Wie werden Kapitalerträge in Österreich besteuert?

In der Regel unterliegen Kapitalerträge in Österreich einem besonderen Steuersatz. Dieser beträgt für Geldeinlagen und nicht verbriefte Forderungen bei Kreditinstituten (z.B. Sparbuchzinsen) 25 Prozent. In den meisten anderen Fällen wird ein Steuersatz von 27,5 Prozent angewandt. Dieser Steuersatz kommt z.B. bei der Besteuerung von Dividenden auf Aktien und Kryptowährungen zur Anwendung.

Ausnahmen vom besonderen Steuersatz sind u.a. Zinsen aus Privatdarlehen, Einkünfte aus CFDs und Einkünfte aus „private placement“ – Forderungswertpapieren also nicht börsengehandelten Derivaten. Für diese gilt die Tarifbesteuerung, die sich am persönlichen Einkommen eines Steuerpflichtigen bemisst.

Wie kann mir ein Steuerberater bei Steuerhinterziehung von ausländischen Kapitalerträgen helfen?

Als Steuerberater:innen können wir dir bei deiner Selbstanzeige und richtigen Erstellung deiner Steuererklärungen helfen. Mit jahrelanger Erfahrung begleiten wir regelmäßig Kund:innen bei Selbstanzeigen beim Finanzamt.

Wichtig ist zu erwähnen, dass auch immer wieder Vorjahre vom Finanzamt überprüft werden. Nur weil du also ab einem bestimmten Jahr alles richtig versteuert hast, heißt das demnach nicht, dass nicht auch Verfehlungen aus Vorjahren geahndet werden können.

Die Kosten für deine Steuerberatung sind, wenn sie zur Ermittlung deiner Einkünfte anfallen, übrigens auch als Privatperson als Sonderausgaben steuerlich in voller Höhe absetzbar.

Natürlich bieten wir auch reguläre Steuerberatung zu vielen weiteren Themen an. Wenn du also Antworten zu steuerlichen Fragestellungen suchst, bist du bei uns genau richtig – hier geht’s zu unseren Dienstleistungen. Buche einfach online einen Termin mit unseren Expert:innen und lass dich beraten.

Wenn du mehr zur Besteuerung anderer Anlageformen wissen willst, bist du bei uns genau richtig – lies hier weiter:

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Du möchtest dich genauer über das Thema informieren? Du kannst gerne einen Termin bei unseren Steuerexpert:innen buchen: flexibel vor Ort in Graz oder online für ganz Österreich – wir richten uns nach deinen Bedürfnissen!


Disclaimer: Diese Information gibt bloß einen ersten Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie kann ein ausführliches und individuelles Beratungsgespräch nicht ersetzen. Enzinger Steuerberatung übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit dieser Information.