Ergänzungsersuchen: In letzter Zeit stellen wir fest, dass das österreichische Finanzamt vermehrt sogenannte „Ersuchen um Ergänzung“ versendet, insbesondere in Bezug auf ausländische Kapitalerträge. Wenn auch du ein solches Schreiben erhalten hast, fragst du dich vielleicht, was zu tun ist. In diesem Beitrag erklären wir dir die Hintergründe und geben dir eine Schritt-für-Schritt-Anleitung.
Warum hat das Finanzamt mir ein Ersuchen um Ergänzung geschickt?
Die Grundlage für ein solches Ergänzungsersuchen bildet der automatische Datenaustausch, eine internationale Regelung, die dem österreichischen Finanzamt Informationen über ausländische Depots und Konten zur Verfügung stellt. So erfährt das Finanzamt etwa
- ob du ein Konto oder Depot im Ausland hast und
- welche Kapitalerträge oder Vermögenswerte mit diesen Konten verbunden sind.
Mit dem Ersuchen um Ergänzung möchte das Finanzamt prüfen, ob alle ausländischen Kapitalerträge steuerlich korrekt berücksichtigt wurden.
Wie ausländische Kapitalerträge besteuert werden, kannst du hier nachlesen:
Seit 2022 zählen auch Einkünfte aus Kryptowährungen zu Kapitalerträgen, mehr zur Besteuerung von Kryptowährungen findest du auf unserer Seite: crypto-tax.at
Welche Unterlagen musst du bei einem Ersuchen um Ergänzung konkret vorlegen?
Das Ergänzungsersuchen fordert dich in der Regel auf, bestimmte Informationen und Unterlagen bereitzustellen, darunter:
- Name der ausländischen Banken/Broker
- Art des Kontos bzw. Depots (z. B. Festgeldkonto, Wertpapierdepot)
- Konten- und Depotnummer
- Details über das ausländische Finanzvermögen (z. B. Bankguthaben, Anleihen, Aktien, Fondsanteile)
- Herkunft des Kapitals (z. B. Einkommen, Erbschaft, Schenkung)
- Konto- und Depotstände für bestimmte Jahre
- Anschaffungszeitpunkte und -kosten der Wertpapiere
Diese Angaben helfen dem Finanzamt, deine steuerliche Situation korrekt zu beurteilen.
Ergänzungsersuchen nicht beantworten – geht das?
Wenn du ein Ersuchen um Ergänzung nicht beantwortest, kann das Finanzamt deine Gewinne schätzen. Du musst dann Steuer auf den Betrag dieser Schätzung bezahlen, was zu einer überhöhten Steuerlast führen kann.
Außerdem können Strafen verhängt werden. Falls du Unterstützung brauchst, kannst du dich gerne an uns wenden:
Ergänzungsersuchen Schritt-für-Schritt: Was ist jetzt zu tun?
- Frist beachten: Üblicherweise setzt das Finanzamt eine Frist von etwa einem Monat. Falls du diese nicht einhalten kannst, kannst du schriftlich um eine Fristverlängerung bitten – eine plausible Begründung vorausgesetzt.
- Daten sammeln und aufbereiten:
- Kontaktiere deine Bank oder deinen Broker, um die notwendigen Unterlagen und Nachweise (z. B. Jahresaufstellungen, Erträgnisaufstellungen) zu erhalten.
- Überprüfe, ob alle Kapitalerträge in deinen bisherigen Steuererklärungen korrekt angegeben wurden.
- Antwort vorbereiten: Wenn deine Kapitalerträge bereits korrekt erklärt wurden, musst du dies dem Finanzamt nachvollziehbar darlegen und mit entsprechenden Belegen untermauern.
- Selbstanzeige in Betracht ziehen: Sollten Kapitalerträge bisher nicht (oder nicht vollständig) deklariert worden sein, hast du die Möglichkeit, eine Selbstanzeige zu erstatten. Dabei gilt:
- Alle fehlenden Kapitalerträge müssen schriftlich offengelegt werden.
- Die daraus resultierenden Steuern müssen innerhalb von einem Monat bezahlt werden.
Beachte
Eine korrekte Selbstanzeige schützt dich vor weiteren rechtlichen Konsequenzen, insbesondere vor zusätzliche Strafen. Zum Steuerbetrag, den du nachzahlen musst, fallen idR noch Zinsen für verspätete Steuerzahlungen an.
Bei all diesen Schritten unterstützen wir dich als Steuerexpert:innen für Kapitalvermögen professionell bei der Aufbereitung der Unterlagen, der Kommunikation mit dem Finanzamt und, falls nötig, bei der Erstellung einer rechtssicheren Selbstanzeige. Mit unserer Erfahrung sorgen wir dafür, dass deine steuerlichen Angelegenheiten korrekt und stressfrei erledigt werden.
Welche Rechte hast du bei einem Ersuchen um Ergänzung gegenüber dem Finanzamt?
Akteneinsicht gemäß § 90 BAO:
Du hast das Recht, in die Akten deines Verfahrens Einsicht zu nehmen. Das bedeutet, dass du die Dokumente und Meldungen einsehen kannst, die dem Finanzamt vorliegen und auf denen das Ergänzungsersuchen basiert. Wenn du also nachvollziehen möchtest, welche Daten dem Finanzamt bereits vorliegen oder wenn Unklarheiten über die gemeldeten Informationen bestehen. Der Antrag auf Akteneinsicht kann schriftlich oder mündlich gestellt werden. In der Regel wird dir die Einsicht vor Ort oder in elektronischer Form gewährt.
Wichtig
Auch wenn das Finanzamt Informationen von dir verlangt, hast du als Steuerpflichtige/r bestimmte Rechte.
Du hast ein Ersuchen um Ergänzung vom Finanzamt erhalten und brauchst Hilfe? Zögere nicht und buche einen Termin bei unseren Steuerexpert:innen : flexibel vor Ort in Graz oder online für ganz Österreich – wir richten uns nach deinen Bedürfnissen!
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Disclaimer: Diese Information gibt bloß einen ersten Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie kann ein ausführliches und individuelles Beratungsgespräch nicht ersetzen. Enzinger Steuerberatung übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit dieser Information.