Alles zu Doppelbesteuerung und Quellensteuer bei ausländischen Kapitalerträgen: Verwendet man statt einem österreichischen, steuereinfachen Broker einen ausländischen Broker, so hat man sich selbst um die korrekte Versteuerung zu kümmern.
Dabei stellt sich immer wieder die Frage, ob es zu einer Doppelbesteuerung kommt, wenn sowohl im Land des Brokers als auch in Österreich Steuern anfallen.
Sind meine Kapitalerträge schon im Ausland besteuert worden?
Nein, wenn du nicht im Land des Brokers ansässig bist, dann muss dieser sich in der Regel auch nicht um die Besteuerung kümmern.
Nutzt du als österreichische Privatperson zum Beispiel einen deutschen Broker, bist aber selbst nicht in Deutschland steuerlich ansässig, dann behält der deutsche Broker keine Steuern ein. In Österreich musst du dich selbst um die Besteuerung kümmern. Lies dazu auch hier weiter:
Was ist, wenn mein ausländischer Broker trotzdem Steuern einbehält?
Wenn dein ausländischer Broker beim Verkauf von Aktien trotzdem Steuer einbehält, dann hast du ihm wahrscheinlich nicht korrekt mitgeteilt, dass du in Österreich ansässig bist. Oft ist das der Fall, wenn du beispielsweise von Deutschland nach Österreich ziehst und weiterhin deinen deutschen Broker nutzt. Wenn der deutsche Broker nichts von deinem Umzug weiß, behält er nach wie vor Steuern für dich ein, da er davon ausgeht, dass du in Deutschland Steuern bezahlen musst.
Welche Steuern werden immer einbehalten? Quellensteuern erklärt
Immer einbehalten werden die sogenannten Quellensteuern, beispielsweise bei Dividenden in Verbindung mit Aktien. Das sind die Steuern, die bei der Gewinnausschüttung (= Dividende) des Unternehmens anfallen.
Kann ich die Quellensteuer auf meine Steuer in Österreich anrechnen?
Ja, grundsätzlich kannst du als Privatanleger die einbehaltene Quellensteuer auf deine Steuer in Österreich anrechnen.
Achtung!
Bei den meisten Ländern dürfen nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen nur maximal 15% angerechnet werden. Den darüberliegenden Teil könntest du dir im anderen Land rückerstatten lassen.
Bei Fragen zu deinem individuellen Fall, kannst du gerne einen Beratungscall mit unseren Steuer-Expert:innen buchen:
Quellensteuer: Wie viel Steuer wird bei Dividenden aus der Schweiz einbehalten?
Bei Dividenden einer Schweizer Aktiengesellschaft werden in der Schweiz 35% „Verrechnungssteuer“ einbehalten. Laut dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Österreich dürfen bei Privatpersonen aber nur 15% Quellensteuer einbehalten und somit angerechnet werden.
Den überschießenden Teil musst du dir dann in der Schweiz rückerstatten lassen.
Dazu ein kleines Zahlenbeispiel:
Bruttodividende | 100,00 € | in der Schweiz |
---|---|---|
davon 35% in der Schweiz | -35,00 € | Verrechnungssteuer in der Schweiz |
27,5% KESt in AUT | -27,50 € | Kapitalertragsteuer in Österreich |
15% anrechenbar auf KESt | 15,00 € | Anteil der Schweizer Steuer, die in Österreich angerechnet wird |
noch zu zahlende KESt in AUT | -12,50 € | KESt die einbehalten wird |
Wie viel Steuer wird insgesamt auf diese 100 € Dividende gezahlt?
Gesamt bezahlte Steuer | -47,50 € | = -35,00 € -12,50 € |
---|---|---|
davon in der Schweiz rückerstattbar | -20,00 € | |
tatsächliche Steuerbelastung | 47,50% | ohne Rückerstattung in der Schweiz |
tatsächliche Steuerbelastung | 27,50% | nach Rückerstattung der zu viel einbehaltenen Steuer |
Wie funktioniert die Rückerstattung und zahlt sich das aus?
Die Rückerstattung funktioniert leider nicht ganz einfach, da für jede einzelne Transaktionen eine eigene Bestätigung von deiner Bank angefordert werden muss. Dafür verlangen die meisten Banken Gebühren, was die Rückerstattung dann oft sinnlos machen kann. Wirklich auszahlen wird sich eine Rückerstattung in der Regel erst, wenn du sehr hohe Dividenden einer einzigen Aktie bekommst.
Kommt es zu einer Doppelbesteuerung?
Wenn man die zu viel einbehaltenen Steuern nicht rückerstatten lässt, kommt es zu einer Doppelbesteuerung, da insgesamt mehr als die eigentlich in Österreich vorgesehenen 27,5% einbehalten werden. Die einzige Chance dem zu entgehen, ist eine Rückerstattung.
Was passiert, wenn ich einfach mehr als die laut Doppelbesteuerungsabkommen zulässige Quellensteuer anrechne?
Wenn du beschließt, mehr als die im jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen vorgesehene Quellensteuer anzurechnen, weil du zum Beispiel der Ansicht bist, dass es unfair ist, dass die Rückerstattung so aufwendig ist und du dabei vorsätzlich handelst, dann verwirklichst du damit eine Steuerhinterziehung, da du dann in Österreich zu wenig Steuer bezahlst. Dass es kompliziert wäre die Steuer zurückzubekommen, ist leider keine akzeptierter Grund, um in Österreich zu wenig Steuer zu bezahlen.
Welche Länder behalten nur die zulässigen Steuern ein?
In manchen Ländern hast du das Problem, wie es zum Beispiel bei der Schweiz besteht, nicht. Diese Länder behalten von Anfang an gar keine, oder nur die anrechenbaren Steuern ein und ersparen dir damit die Doppelbesteuerung bzw. mühsame Rückerstattung.
In der folgenden Tabelle haben wir dir mit Stand dieses Beitrags ein paar Länder aufgelistet. Achtung, bei den USA werden nur dann 15% einbehalten, wenn du dem Broker gegenüber nachweist, dass du nicht in den USA steuerpflichtig bist. Das geht zum Beispiel mit einem eigenen Formular.
Land | einbehalten | anrechenbar | Rückerstattung notwendig |
---|---|---|---|
USA | 15% | 15% | nein |
Großbritannien | 0% | 0% | nein |
Irland | 0% | 0% | nein |
Luxemburg | 15% | 15% | nein |
Deutschland | 26,375% | 15% | ja |
Frankreich | 30% | 15% | ja |
Italien | 26% | 15% | ja |
Norwegen | 25% | 15% | ja |
Schweiz | 35% | 15% | ja |
Spanien | 19% | 15% | ja |
Kanada | 25% | 15% | ja |
Südafrika | 20% | 15% | ja |
China | 10% | 10% | nein |
Japan | 15% | 15% | nein |
Brasilien | 0% | 0% | nein |
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Disclaimer: Diese Information gibt bloß einen ersten Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie kann ein ausführliches und individuelles Beratungsgespräch nicht ersetzen. Enzinger Steuerberatung übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit dieser Information.