Mit der wachsenden Beliebtheit von Auslandsbrokern (z.B. Interactive Brokers, Trade Republic, Scalable Capital) stehen viele österreichische Anleger:innen und Aktientrader:innen vor steuerlichen Herausforderungen. Die Deklaration von Kapitalerträgen in der österreichischen Steuererklärung gestaltet sich oft schwierig, da viele Broker im Ausland keine steuerkonformen Berichte nach den österreichischen Vorschriften anbieten. In diesem Beitrag beleuchten wir die häufigsten Probleme, denen Anleger:innen begegnen, und geben praktische Empfehlungen zur Lösung.
Keine Kapitalertragsteuer (KESt) bei Auslandsbrokern: Was Anleger:innen wissen müssen
In Österreich sind inländische Banken und Broker dazu verpflichtet, automatisch die Kapitalertragsteuer (KESt) auf Kapitalerträge einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen.
Bei ausländischen Brokern ist dies jedoch in der Regel nicht der Fall. Da Auslandsbroker keine KESt abführen, müssen österreichische Anleger:innen diese Kapitalerträge selbst in ihrer Steuererklärung berechnen und entsprechend versteuern. Anleger und Anlegerinnen müssen sich daher intensiv mit den steuerlichen Details ihrer Kapitalerträge auseinandersetzen, um eventuelle Fehler bei der Deklaration zu vermeiden.
Keine steuerkonformen Berichte oder fehlende Steuerbescheinigungen bei ausländischen Brokern
Ein weiteres Problem ist die oft fehlende Ausstellung von steuerkonformen Steuerberichten nach den österreichischen Steuervorschriften. Während österreichische Banken und Broker standardisierte Steuerbescheinigungen ausstellen, die auf die lokalen Anforderungen abgestimmt sind, bieten Auslandsbroker häufig nur Transaktionsberichte an, die die spezifischen Anforderungen in Österreich nicht erfüllen.
Diese Berichte enthalten zwar meist alle Transaktionen und Kapitalerträge, sind jedoch nicht nach den Kriterien der Vorschriften betreffend Kapitalvermögen aufbereitet. Es muss daher Zeit investieren, um die relevanten Daten zu extrahieren und korrekt darzustellen.
Die fehlende Strukturierung und Aufbereitung macht es für viele Anleger:innen schwierig, eine präzise und vollständige Steuererklärung abzugeben. Beispiele aus der Praxis:
- Bei der Berechnung der Anschaffungskosten von Wertpapieren (z.B. Aktien) dürfen keine Anschaffungsnebenkosten (z.B. Gebühren) berücksichtigt werden.
- Bei allen in einem Depot befindlichen Wertpapieren (z.B. Aktien) mit derselben Wertpapierkennnummer ist bei Erwerb in zeitlicher Aufeinanderfolge der gleitende Durchschnittspreis in Euro anzusetzen. Andere Methoden wie FIFO sind nicht zulässig.
- Bei Investmentfonds bzw. ETFs im Depot eines Auslandsbrokers muss ermittelt werden, ob es sich um Melde- oder Nichtmeldefonds handelt. Bei Nichtmeldefonds ist eine pauschale Besteuerung zum Jahresende erforderlich, was zusätzlichen Aufwand bedeutet, da keine Steuerdaten auf Basis von Meldungen an die Österreichische Kontrollbank übernommen werden können.
Auslandsbroker: Unsere Empfehlungen
Um die genannten Probleme zu minimieren, gibt es einige Schritte, die Anleger und Anlegerinnen in Betracht ziehen können:
1. Nutzung einer Inlandsbank bzw. eines Inlandsbrokers
Die Entscheidung für eine inländische Bank oder einen inländischen Broker kann viele der steuerlichen Probleme vermeiden, die bei Auslandsbrokern auftreten. Inländische Broker sind verpflichtet, automatisch die Kapitalertragsteuer (KESt) auf Kapitalerträge wie Dividenden und Kursgewinne abzuführen. Zudem stellen sie steuerkonforme Berichte und Steuerbescheinigungen bereit, die direkt für die österreichische Steuererklärung genutzt werden können. Anleger:innen, die ihre Steuerpflichten unkompliziert und ohne zusätzlichen Aufwand erfüllen möchten, finden in einem Inlandsbroker eine bequeme und sichere Wahl.
2. Anforderung detaillierter Berichte und Hinzuziehung eines spezialisierten Steuerberaters
Für Anleger:innen, die bereits bei einem Auslandsbroker investiert sind, empfiehlt es sich, regelmäßig detaillierte Transaktions- und Ertragsberichte vom Broker herunterzuladen und zu speichern. Diese Berichte können einem Steuerberater vorgelegt werden, der sich auf die Besteuerung von Kapitalvermögen spezialisiert hat. Ein spezialisierter Steuerberater kann sicherstellen, dass die Deklaration korrekt und effizient erfolgt und berät außerdem auch zu Themen wie Anrechnung von ausländischer Quellensteuern oder Depotüberträge in das Inland.
Wie kann mir ein Steuerberater beim Thema Auslandsbroker helfen?
Ein spezialisierter Steuerberater kann sicherstellen, dass die Deklaration von Kapitalerträgen bei einem Auslandsbroker korrekt und effizient erfolgt und berät außerdem auch zu Themen wie der Anrechnung von ausländischen Quellensteuern oder Depotüberträge in das Inland.
Interessiert an einer persönlichen Beratung? Unsere spezialisierten Steuerberater:innen unterstützen dich bei allen Fragen rund um die steuerliche Behandlung von Kapitalerträgen – ob bei einem Auslandsbroker oder einem Inlandsbroker. Zögere nicht und buche einen Termin bei unseren Steuerexpert:innen : flexibel vor Ort in Graz oder online für ganz Österreich – wir richten uns nach deinen Bedürfnissen!
Wenn du mehr zur Besteuerung verschiedener Anlageformen wissen willst, bist du bei uns genau richtig – lies hier weiter:
ETF Steuern in Österreich: Wichtige Infos für Anleger:innen
Steuern auf ausländische Kapitalerträge in Österreich: Alle Infos
KESt Verlustausgleich in Österreich: Tipps und Beispiele
Krypto Steuer Österreich: Vollständige und einfache Anleitung!
Disclaimer: Diese Information gibt bloß einen ersten Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie kann ein ausführliches und individuelles Beratungsgespräch nicht ersetzen. Enzinger Steuerberatung übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit dieser Information.
Ergänzungsersuchen: In letzter Zeit stellen wir fest, dass das österreichische Finanzamt vermehrt sogenannte „Ersuchen um Ergänzung“ versendet, insbesondere in Bezug auf ausländische Kapitalerträge. Wenn auch du ein solches Schreiben erhalten hast, fragst du dich vielleicht, was zu tun ist. In diesem Beitrag erklären wir dir die Hintergründe und geben dir eine Schritt-für-Schritt-Anleitung.
Warum hat das Finanzamt mir ein Ersuchen um Ergänzung geschickt?
Die Grundlage für ein solches Ergänzungsersuchen bildet der automatische Datenaustausch, eine internationale Regelung, die dem österreichischen Finanzamt Informationen über ausländische Depots und Konten zur Verfügung stellt. So erfährt das Finanzamt etwa
- ob du ein Konto oder Depot im Ausland hast und
- welche Kapitalerträge oder Vermögenswerte mit diesen Konten verbunden sind.
Mit dem Ersuchen um Ergänzung möchte das Finanzamt prüfen, ob alle ausländischen Kapitalerträge steuerlich korrekt berücksichtigt wurden.
Wie ausländische Kapitalerträge besteuert werden, kannst du hier nachlesen:
Seit 2022 zählen auch Einkünfte aus Kryptowährungen zu Kapitalerträgen, mehr zur Besteuerung von Kryptowährungen findest du auf unserer Seite: crypto-tax.at
Welche Unterlagen musst du bei einem Ersuchen um Ergänzung konkret vorlegen?
Das Ergänzungsersuchen fordert dich in der Regel auf, bestimmte Informationen und Unterlagen bereitzustellen, darunter:
- Name der ausländischen Banken/Broker
- Art des Kontos bzw. Depots (z. B. Festgeldkonto, Wertpapierdepot)
- Konten- und Depotnummer
- Details über das ausländische Finanzvermögen (z. B. Bankguthaben, Anleihen, Aktien, Fondsanteile)
- Herkunft des Kapitals (z. B. Einkommen, Erbschaft, Schenkung)
- Konto- und Depotstände für bestimmte Jahre
- Anschaffungszeitpunkte und -kosten der Wertpapiere
Diese Angaben helfen dem Finanzamt, deine steuerliche Situation korrekt zu beurteilen.
Ergänzungsersuchen nicht beantworten – geht das?
Wenn du ein Ersuchen um Ergänzung nicht beantwortest, kann das Finanzamt deine Gewinne schätzen. Du musst dann Steuer auf den Betrag dieser Schätzung bezahlen, was zu einer überhöhten Steuerlast führen kann.
Außerdem können Strafen verhängt werden. Falls du Unterstützung brauchst, kannst du dich gerne an uns wenden:
Ergänzungsersuchen Schritt-für-Schritt: Was ist jetzt zu tun?
- Frist beachten: Üblicherweise setzt das Finanzamt eine Frist von etwa einem Monat. Falls du diese nicht einhalten kannst, kannst du schriftlich um eine Fristverlängerung bitten – eine plausible Begründung vorausgesetzt.
- Daten sammeln und aufbereiten:
- Kontaktiere deine Bank oder deinen Broker, um die notwendigen Unterlagen und Nachweise (z. B. Jahresaufstellungen, Erträgnisaufstellungen) zu erhalten.
- Überprüfe, ob alle Kapitalerträge in deinen bisherigen Steuererklärungen korrekt angegeben wurden.
- Antwort vorbereiten: Wenn deine Kapitalerträge bereits korrekt erklärt wurden, musst du dies dem Finanzamt nachvollziehbar darlegen und mit entsprechenden Belegen untermauern.
- Selbstanzeige in Betracht ziehen: Sollten Kapitalerträge bisher nicht (oder nicht vollständig) deklariert worden sein, hast du die Möglichkeit, eine Selbstanzeige zu erstatten. Dabei gilt:
- Alle fehlenden Kapitalerträge müssen schriftlich offengelegt werden.
- Die daraus resultierenden Steuern müssen innerhalb von einem Monat bezahlt werden.
Beachte
Eine korrekte Selbstanzeige schützt dich vor weiteren rechtlichen Konsequenzen, insbesondere vor zusätzliche Strafen. Zum Steuerbetrag, den du nachzahlen musst, fallen idR noch Zinsen für verspätete Steuerzahlungen an.
Bei all diesen Schritten unterstützen wir dich als Steuerexpert:innen für Kapitalvermögen professionell bei der Aufbereitung der Unterlagen, der Kommunikation mit dem Finanzamt und, falls nötig, bei der Erstellung einer rechtssicheren Selbstanzeige. Mit unserer Erfahrung sorgen wir dafür, dass deine steuerlichen Angelegenheiten korrekt und stressfrei erledigt werden.
Welche Rechte hast du bei einem Ersuchen um Ergänzung gegenüber dem Finanzamt?
Akteneinsicht gemäß § 90 BAO:
Du hast das Recht, in die Akten deines Verfahrens Einsicht zu nehmen. Das bedeutet, dass du die Dokumente und Meldungen einsehen kannst, die dem Finanzamt vorliegen und auf denen das Ergänzungsersuchen basiert. Wenn du also nachvollziehen möchtest, welche Daten dem Finanzamt bereits vorliegen oder wenn Unklarheiten über die gemeldeten Informationen bestehen. Der Antrag auf Akteneinsicht kann schriftlich oder mündlich gestellt werden. In der Regel wird dir die Einsicht vor Ort oder in elektronischer Form gewährt.
Wichtig
Auch wenn das Finanzamt Informationen von dir verlangt, hast du als Steuerpflichtige/r bestimmte Rechte.
Du hast ein Ersuchen um Ergänzung vom Finanzamt erhalten und brauchst Hilfe? Zögere nicht und buche einen Termin bei unseren Steuerexpert:innen : flexibel vor Ort in Graz oder online für ganz Österreich – wir richten uns nach deinen Bedürfnissen!
Weiterlesen:
Disclaimer: Diese Information gibt bloß einen ersten Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie kann ein ausführliches und individuelles Beratungsgespräch nicht ersetzen. Enzinger Steuerberatung übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit dieser Information.
Ab dem Jahr 2025 profitieren Anleger:innen in Österreich von der neuen Steuerreporting-Verordnung. Banken und Broker sowie Krypto-Dienstleister sind ab 2025 dazu verpflichtet einheitliche und detaillierte „Steuerreportings“ für Kapitalvermögen auszustellen, die es Steuerpflichtigen erleichtern, Ihren KESt-Verlustausgleich durchzuführen. Was dabei zu beachten ist, erklären wir in diesem Artikel.
Was ist die Steuerreporting-Verordnung (SteuerreportingVO)?
Die Steuerreporting-Verordnung (SteuerreportingVO) ist eine neue Regelung in Österreich, die ab dem 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Sie betrifft die Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Einkünfte aus Kapitalvermögen inkl. Kryptowährungen durch diejenigen, die zur Einbehaltung und Abführung der Kapitalertragsteuer (KESt) verpflichtet sind. Diese Verordnung ist erstmals für das Kalenderjahr 2025 anzuwenden. Somit kannst du erstmals Anfang 2026 ein solches Steuerreporting anfordern.
Bisher mussten Banken und Broker im Inland automatisch Verlustausgleichsbescheinigungen ausstellen, was oft nicht ausreichend detailliert war. Die neue Regelung ersetzt dies durch ein auf Verlangen des Steuerpflichtigen erstelltes, umfangreicheres jährliches Steuerreporting.
Dies soll Unklarheiten und Nachweisprobleme reduzieren. Es soll eine einheitliche und detaillierte Darstellung der Kapitalerträge und darauf entfallenden Steuern bieten.
Wer ist zur Ausstellung der Steuerreportings verpflichtet?
Zur Ausstellung der Steuerreportings sind Abzugsverpflichtete gemäß § 95 Abs. 2 EStG (inländische Banken, Broker bzw. Dienstleister für Kryptowährungen) verpflichtet. Diese müssen ihren Kund:innen auf deren Verlangen eine oder mehrere Steuerbescheinigungen (Steuerreportings) für abgeschlossene Kalenderjahre ausstellen. Die Verpflichtung zur Ausstellung eines Steuerreportings erstreckt sich ausschließlich auf unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen (Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in AT).
Welche Fristen gelten für die Bereitstellung der Steuerreportings?
Das Steuerreporting muss bis zum 31. März des Folgejahres bereitgestellt werden. Auf Verlangen des Steuerpflichtigen muss eine Ausstellung für die vergangenen fünf Kalenderjahre erfolgen. Nachträgliche Korrekturen sind in den Steuerreportings der folgenden drei Kalenderjahre zu vermerken.
In welchen Fällen sollte man ein Steuerreporting verlangen?
Du solltest ein Steuerreporting von deiner Bank oder deinem Broker verlangen, wenn du einen Verlustausgleich in deiner Steuererklärung vornehmen möchtest.
Beachte
Dies ist besonders wichtig, wenn du in einem Kalenderjahr sowohl positive als auch negative Einkünfte aus Kapitalvermögen bei verschiedenen inländischen Banken oder Brokern hattest.
Wenn du nur positive Kapitaleinkünfte im Inland hast, die bereits durch den KESt-Abzug vollständig besteuert wurden, musst du diese Einkünfte nicht erneut in deiner Steuererklärung angeben, und ein Steuerreporting ist nicht zwingend erforderlich. Wir empfehlen trotzdem von jeder inländischen Bank, jedem Broker oder Kryptowährungs-Dienstleister für Zwecke der Dokumentation und des Nachweises ein solches Steuerreporting anzufordern.
Was muss ein Steuerreporting enthalten?
Ein Steuerreporting muss alle für den Steuerpflichtigen relevanten Daten über die ihn betreffenden Geschäftsfälle und das für ihn verwaltete Kapitalvermögen eines Kalenderjahres enthalten. Es muss nach einer Vorlage (Anlage 1 der Verordnung) erstellt werden und den folgenden Vorgaben entsprechen:
- Einkünfte, die keinem Kapitalertragsteuerabzug unterliegen, sind nicht auszuweisen.
- Es wird davon ausgegangen, dass Wirtschaftsgüter, Derivate und Kryptowährungen nicht in einem Betriebsvermögen gehalten werden.
- Es müssen alle Einkünfte enthalten sein, die dem Grunde nach einem Kapitalertragsteuerabzug unterliegen, einschließlich Einkünfte aus nicht verbrieften Derivaten, wenn eine der KESt entsprechende Steuer freiwillig einbehalten und abgeführt wird.
- Einheitliche Hinweise, wie die Daten korrekt im Rahmen der Steuererklärung einzutragen sind, müssen enthalten sein.
Zusätzlich gibt es spezielle Regelungen für Depots:
- Für Depots mit mehreren Inhabern muss ein gesondertes Steuerreporting ausgestellt werden.
- Für Einkünfte aus Depots, die betrieblichen Zwecken dienen oder treuhänderisch gehalten werden, ist ebenfalls ein gesondertes Steuerreporting notwendig.
Wie werden ausländische Quellensteuern im Steuerreporting berücksichtigt?
Im Steuerreporting werden nur jene ausländischen Quellensteuern ausgewiesen, die gemäß den Vorschriften der Auslands-KESt VO 2012 für Zwecke des Kapitalertragsteuerabzuges angerechnet werden können. Die anrechenbaren ausländischen Quellensteuern können auch der Veranlagung zugrunde gelegt werden, wenn der Aufwand zur genaueren Ermittlung im Verhältnis zu den erzielten Einkünften unverhältnismäßig ist.
Alles zu Quellensteuern findest du hier:
Wie werden Investmentfonds im Steuerreporting behandelt?
Die Erträge aus Investmentfonds werden im Steuerreporting wie folgt ermittelt:
- Gemeldete Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge von Meldefonds werden den entsprechenden Meldungen entnommen.
- Nicht gemeldete Ausschüttungen werden in der tatsächlichen Höhe aufgenommen.
- Bei Nichtmeldefonds wird eine pauschale Höhe gemäß § 186 Abs. 2 Z 3 InvFG 2011 angesetzt.
- Anrechenbare ausländische Quellensteuern und Kapitalertragsteuern werden gemäß den ertragsteuerlichen Meldungen berücksichtigt.
Fazit zur Steuerreporting-Verordnung
Die neue Steuerreporting-Verordnung bringt einige wichtige Änderungen und Anforderungen für die Ausstellung von Steuerbescheinigungen mit sich. Alle Anleger:innen mit Kapitalerträgen, sollten diese Regelungen verstehen.
Wenn du Fragen zur Umsetzung der Verordnung hast oder Unterstützung benötigst, stehen wir dir gerne zur Verfügung!
Wenn du mehr zur Besteuerung verschiedener Anlageformen wissen willst, bist du bei uns genau richtig – lies hier weiter:
ETF Steuern in Österreich: Wichtige Infos für Anleger:innen
Steuern auf ausländische Kapitalerträge in Österreich: Alle Infos
KESt Verlustausgleich in Österreich: Tipps und Beispiele
Du möchtest dich genauer über das Thema informieren? Du kannst gerne einen Termin bei unseren Steuerexpert:innen buchen: flexibel vor Ort in Graz oder online für ganz Österreich – wir richten uns nach deinen Bedürfnissen!
Disclaimer: Diese Information gibt bloß einen ersten Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie kann ein ausführliches und individuelles Beratungsgespräch nicht ersetzen. Enzinger Steuerberatung übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit dieser Information.
Alles zu Doppelbesteuerung und Quellensteuer bei ausländischen Kapitalerträgen: Verwendet man statt einem österreichischen, steuereinfachen Broker einen ausländischen Broker, so hat man sich selbst um die korrekte Versteuerung zu kümmern.
Dabei stellt sich immer wieder die Frage, ob es zu einer Doppelbesteuerung kommt, wenn sowohl im Land des Brokers als auch in Österreich Steuern anfallen.
Sind meine Kapitalerträge schon im Ausland besteuert worden?
Nein, wenn du nicht im Land des Brokers ansässig bist, dann muss dieser sich in der Regel auch nicht um die Besteuerung kümmern.
Nutzt du als österreichische Privatperson zum Beispiel einen deutschen Broker, bist aber selbst nicht in Deutschland steuerlich ansässig, dann behält der deutsche Broker keine Steuern ein. In Österreich musst du dich selbst um die Besteuerung kümmern. Lies dazu auch hier weiter:
Was ist, wenn mein ausländischer Broker trotzdem Steuern einbehält?
Wenn dein ausländischer Broker beim Verkauf von Aktien trotzdem Steuer einbehält, dann hast du ihm wahrscheinlich nicht korrekt mitgeteilt, dass du in Österreich ansässig bist. Oft ist das der Fall, wenn du beispielsweise von Deutschland nach Österreich ziehst und weiterhin deinen deutschen Broker nutzt. Wenn der deutsche Broker nichts von deinem Umzug weiß, behält er nach wie vor Steuern für dich ein, da er davon ausgeht, dass du in Deutschland Steuern bezahlen musst.
Welche Steuern werden immer einbehalten? Quellensteuern erklärt
Immer einbehalten werden die sogenannten Quellensteuern, beispielsweise bei Dividenden in Verbindung mit Aktien. Das sind die Steuern, die bei der Gewinnausschüttung (= Dividende) des Unternehmens anfallen.
Kann ich die Quellensteuer auf meine Steuer in Österreich anrechnen?
Ja, grundsätzlich kannst du als Privatanleger die einbehaltene Quellensteuer auf deine Steuer in Österreich anrechnen.
Achtung!
Bei den meisten Ländern dürfen nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen nur maximal 15% angerechnet werden. Den darüberliegenden Teil könntest du dir im anderen Land rückerstatten lassen.
Bei Fragen zu deinem individuellen Fall, kannst du gerne einen Beratungscall mit unseren Steuer-Expert:innen buchen:
Quellensteuer: Wie viel Steuer wird bei Dividenden aus der Schweiz einbehalten?
Bei Dividenden einer Schweizer Aktiengesellschaft werden in der Schweiz 35% „Verrechnungssteuer“ einbehalten. Laut dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Österreich dürfen bei Privatpersonen aber nur 15% Quellensteuer einbehalten und somit angerechnet werden.
Den überschießenden Teil musst du dir dann in der Schweiz rückerstatten lassen.
Dazu ein kleines Zahlenbeispiel:
Bruttodividende | 100,00 € | in der Schweiz |
---|---|---|
davon 35% in der Schweiz | -35,00 € | Verrechnungssteuer in der Schweiz |
27,5% KESt in AUT | -27,50 € | Kapitalertragsteuer in Österreich |
15% anrechenbar auf KESt | 15,00 € | Anteil der Schweizer Steuer, die in Österreich angerechnet wird |
noch zu zahlende KESt in AUT | -12,50 € | KESt die einbehalten wird |
Wie viel Steuer wird insgesamt auf diese 100 € Dividende gezahlt?
Gesamt bezahlte Steuer | -47,50 € | = -35,00 € -12,50 € |
---|---|---|
davon in der Schweiz rückerstattbar | -20,00 € | |
tatsächliche Steuerbelastung | 47,50% | ohne Rückerstattung in der Schweiz |
tatsächliche Steuerbelastung | 27,50% | nach Rückerstattung der zu viel einbehaltenen Steuer |
Wie funktioniert die Rückerstattung und zahlt sich das aus?
Die Rückerstattung funktioniert leider nicht ganz einfach, da für jede einzelne Transaktionen eine eigene Bestätigung von deiner Bank angefordert werden muss. Dafür verlangen die meisten Banken Gebühren, was die Rückerstattung dann oft sinnlos machen kann. Wirklich auszahlen wird sich eine Rückerstattung in der Regel erst, wenn du sehr hohe Dividenden einer einzigen Aktie bekommst.
Kommt es zu einer Doppelbesteuerung?
Wenn man die zu viel einbehaltenen Steuern nicht rückerstatten lässt, kommt es zu einer Doppelbesteuerung, da insgesamt mehr als die eigentlich in Österreich vorgesehenen 27,5% einbehalten werden. Die einzige Chance dem zu entgehen, ist eine Rückerstattung.
Was passiert, wenn ich einfach mehr als die laut Doppelbesteuerungsabkommen zulässige Quellensteuer anrechne?
Wenn du beschließt, mehr als die im jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen vorgesehene Quellensteuer anzurechnen, weil du zum Beispiel der Ansicht bist, dass es unfair ist, dass die Rückerstattung so aufwendig ist und du dabei vorsätzlich handelst, dann verwirklichst du damit eine Steuerhinterziehung, da du dann in Österreich zu wenig Steuer bezahlst. Dass es kompliziert wäre die Steuer zurückzubekommen, ist leider keine akzeptierter Grund, um in Österreich zu wenig Steuer zu bezahlen.
Welche Länder behalten nur die zulässigen Steuern ein?
In manchen Ländern hast du das Problem, wie es zum Beispiel bei der Schweiz besteht, nicht. Diese Länder behalten von Anfang an gar keine, oder nur die anrechenbaren Steuern ein und ersparen dir damit die Doppelbesteuerung bzw. mühsame Rückerstattung.
In der folgenden Tabelle haben wir dir mit Stand dieses Beitrags ein paar Länder aufgelistet. Achtung, bei den USA werden nur dann 15% einbehalten, wenn du dem Broker gegenüber nachweist, dass du nicht in den USA steuerpflichtig bist. Das geht zum Beispiel mit einem eigenen Formular.
Land | einbehalten | anrechenbar | Rückerstattung notwendig |
---|---|---|---|
USA | 15% | 15% | nein |
Großbritannien | 0% | 0% | nein |
Irland | 0% | 0% | nein |
Luxemburg | 15% | 15% | nein |
Deutschland | 26,375% | 15% | ja |
Frankreich | 30% | 15% | ja |
Italien | 26% | 15% | ja |
Norwegen | 25% | 15% | ja |
Schweiz | 35% | 15% | ja |
Spanien | 19% | 15% | ja |
Kanada | 25% | 15% | ja |
Südafrika | 20% | 15% | ja |
China | 10% | 10% | nein |
Japan | 15% | 15% | nein |
Brasilien | 0% | 0% | nein |
So löst du deinen individuellen Fall!
Du möchtest dich genauer über das Thema informieren? Du kannst gerne einen Termin bei unseren Steuerexpert:innen buchen: flexibel vor Ort in Graz oder online für ganz Österreich – wir richten uns nach deinen Bedürfnissen!
Weiterlesen:
ETF Steuern in Österreich: Wichtige Infos für Anleger:innen
Bundesschatz Österreich: Wichtige Infos und Steuertipps
KESt Verlustausgleich in Österreich: Tipps und Beispiele
Krypto Steuer Österreich: Vollständige und einfache Anleitung!
Natürlich bieten wir auch reguläre Steuerberatung zu vielen weiteren Themen an. Wenn du also Antworten zu steuerlichen Fragestellungen suchst, bist du bei uns genau richtig – hier geht’s zu unseren Dienstleistungen. Buche einfach online einen Termin mit unseren Expert:innen und lass dich beraten.
Disclaimer: Diese Information gibt bloß einen ersten Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie kann ein ausführliches und individuelles Beratungsgespräch nicht ersetzen. Enzinger Steuerberatung übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit dieser Information.
Wir erklären dir, was du als Privatperson beim Thema Trading und Steuern in Österreich beachten musst und was es bei Prop-Trading zu beachten gibt. Seitdem Apps das Traden einfach machen und jeder innerhalb weniger Minuten einen Online-Account erstellen kann, fragen sich viele, wie diese Einkünfte zu besteuern sind.
Was ist Trading?
Als Trading bezeichnet man das rasche Kaufen und Verkaufen von Aktien, Optionen, Futures, CFDs oder auch Kryptowährungen. Das Ziel ist es in der Regel durch Kursschwankungen möglichst schnell Gewinne zu machen.
Die meisten Privatanleger verlieren beim kurzfristigen Trading Geld und es gelingt nur sehr wenigen damit über längere Sicht Gewinne zu machen. Egal ob du kurzfristiges Trading betreibst oder dir ein langfristiges Vermögen aufbauen möchtest, bei uns findest du steuerliche Informationen zu verschiedenen Strategien.
Was ist Prop-Trading?
Beim Prop-Trading (kurz für Proprietary Trading) setzt ein Unternehmen seine eigenen Geldmittel und eigenes Personal für den Handel mit Finanzinstrumenten (z.B. Aktien, Derivate, etc.) ein.
Solche Unternehmen verdienen ihr Geld meist neben dem Trading mit dem Angebot von kostenpflichtigen Kursen und Ausbildungen.
Wie erkenne ich, ob ein Prop-Trading Anbieter seriös ist?
Wir empfehlen vorsichtig zu sein und Rezensionen des Anbieters zu lesen, bevor man sich registriert. Auch die Warnhinweise der deutschen BaFin und der österreichischen FMA können Aufschluss darüber geben, ob eine Firma seriös ist. Spätestens wenn eine der beiden Behörden eine Warnung rausgibt, solltest du die Finger davon lassen.
Solche Warnungen lassen sich sehr einfach und schnell recherchieren:
Finanzmarktaufsicht (FMA) Österreich
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Deutschland
Generell solltest du dich fragen, ob das Unternehmen sein Geld wirklich mit dem Trading verdient, oder nicht doch eher mit den teuren Kursen und Gebühren, die du bezahlst.
Wie wird Trading in Österreich besteuert?
Wenn du nur mit deinem Privatvermögen tradest und auch sonst nicht als gewerblicher Trader auftrittst, dann handelt es sich in der Regel um private Vermögensverwaltung. Das heißt, je nachdem, was du tradest, werden deine Gewinne mit 27,5% KESt oder mit dem normalen Einkommensteuertarif besteuert.
Eine vereinfachte Übersicht findest du hier:
Finanzinstrument | Steuersatz |
---|---|
Aktien | 27,50% |
Anleihen | 27,50% |
ETFs, Fonds | 27,50% |
Unverbriefte Derivate auf Aktien (z.B. Hebelprodukte) | Tarif 0% bis 55% |
Börsengehandelte Optionen | 27,50% |
Börsengehandelte Futures | 27,50% |
nicht börsengehandelte Optionen (haben idR keine ISIN) | Tarif 0% bis 55% |
nicht börsengehandelte Futures (haben idR keine ISIN) | Tarif 0% bis 55% |
Forex | Tarif 0% bis 55% |
CFDs | Tarif 0% bis 55% |
Kryptowährungen (iSd. §27b) | 27,50% |
NFTs | Tarif 0% bis 55% |
Wenn du dir nicht sicher bist, wie dein Trading zu besteuern ist, kannst du deinen Fall gerne mit uns in einer Online-Steuerberatung für Kapitalvermögen besprechen!
Gerade bei Personen, die mit zahlreichen unterschiedlichen Assets traden, kann die steuerliche Behandlung schnell kompliziert werden, und ist immer im Einzelfall zu prüfen.
Steuern auf gewerbliches Trading in Österreich
Falls du gewerblich einzustufen bist, ändert sich die steuerliche Beurteilung. Da im gewerblichen Bereich immer Einzelfälle zu beurteilen sind, empfehlen wir dir für genauere Auskünfte und eine Einschätzung deines individuellen Falls eine Online-Steuerberatung bei uns zu buchen:
Wie wird Prop-Trading in Österreich besteuert?
Als Prop-Trader handelst du nicht mit eigenem Geld, sondern bist üblicherweise für ein bestimmtes Unternehmen tätig. Ob du im Rahmen eines Dienstverhältnisses oder als Selbstständiger tätig wirst, hängt von den jeweiligen vertraglichen Abmachungen und den gelebten Umständen ab und ist im Einzelfall zu beurteilen.
Deine Provision, die du erhältst, ist im Normalfall aber nicht mit 27,5% sondern mit dem normalen Einkommensteuertarif (0% bis 55%) zu besteuern. Da auch hier jeder Einzelfall für sich zu beurteilen ist, bitten wir dich für genauere Auskünfte und eine Einschätzung deines Falls einen Online Termin zu buchen.
Muss ich auch eine Steuererklärung abgeben, wenn ich beim Trading nur Verluste gemacht habe?
Wenn du leider kein Glück beim Trading hattest und nur Verluste gemacht hast, dann musst du diese nicht in die Steuererklärung aufnehmen. Jedoch könnte es Möglichkeiten zum Verlustausgleich geben. Lies auch hier weiter: KESt Verlustausgleich in Österreich: Tipps und Beispiele
Achtung!
Du kannst nicht alle Verluste mit allen Gewinnen ausgleichen. Hast du beispielsweise mit CFDs sehr hohe Verluste gemacht, aber mit Aktien kleinere Gewinne, heißt das nicht unbedingt, dass aufgrund der hohen Verluste keine Steuer zu zahlen ist. Da diese beiden Einkünfte nicht miteinander ausgeglichen werden können, musst du auf die Aktiengewinne trotzdem Steuern bezahlen. Daher sollte es trotzdem notwendig sein eine Steuererklärung abzugeben.
Bist du dir unsicher, ob du eine Steuererklärung abgeben musst, kannst du einfach einen Call bei uns buchen:
Lies weiter:
Bundesschatz Österreich: Wichtige Infos und Steuertipps
Pauschalierung für Kleinunternehmer in Österreich: Bedeutung und Beispiele
Krypto Steuer Österreich: Vollständige und einfache Anleitung!
KESt Verlustausgleich in Österreich: Tipps und Beispiele
Steuer auf Vermietung in Österreich: Das musst du wissen!
Du möchtest dich genauer über ein Thema informieren? Du kannst gerne einen Termin bei unseren Steuerexpert:innen buchen: flexibel vor Ort in Graz oder online für ganz Österreich – wir richten uns nach deinen Bedürfnissen!
Disclaimer: Diese Information gibt bloß einen ersten Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie kann ein ausführliches und individuelles Beratungsgespräch nicht ersetzen. Enzinger Steuerberatung übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit dieser Information.
Auf ausländische Kapitalerträge, wie beispielsweise Aktiengewinne und Dividenden aus Depots im Ausland, muss in Österreich Steuer gezahlt werden. Diese Kapitalerträge müssen von den Steuerpflichtigen (Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich) eigenständig in der Steuererklärung angeführt werden. Aus unserer Beratungspraxis wissen wir, dass solche ausländischen Kapitalerträge häufig entweder nicht oder fehlerhaft in der Steuererklärung deklariert werden.
Das Finanzamt fordert regelmäßig zusätzliche Informationen (sogenannte „Ergänzungsersuchen“) zu ausländischen Kapitalerträgen an, die dann beantwortet werden müssen. Zudem fragen sich viele Betroffene, ob eine Selbstanzeige nötig ist und wie diese zu erfolgen hat. In den diesem Beitrag erklären dir unsere Steuer-Expert:innen alles Schritt für Schritt! Wenn du individuelle Beratung suchst, melde dich einfach bei unserer Kapitalvermögen-Steuerberatung:
Was sind ausländische Kapitalerträge?
Kapitalerträge sind Einkünfte, die aus der Überlassung von Kapital, aus der Realisierung von Wertsteigerungen von Aktien, Fonds oder Derivaten erzielt werden, beispielsweise:
- Zinsen aus Darlehen und Bankguthaben,
- Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, ETF-Anteilen, Investmentfondanteilen, etc.,
- Einkünfte oder Gewinne aus CFDs, Optionen, Futures oder Swaps
Seit 2022 sind auch Einkünfte aus Kryptowährungen Teil der Einkünfte aus Kapitalvermögen, mehr zur Besteuerung von Kryptowährungen findest du auf unserer Seite: crypto-tax.at
Kapitalerträge unterliegen in Österreich in der Regel einem Steuersatz von 27,5%. Bei inländischen Kapitalerträgen ist die auszahlende Stelle grundsätzlich dazu verpflichtet die Kapitalertragsteuer einzubehalten und abzuführen. Hast du daher deine Aktien zum Beispiel bei einer österreichischen Bank, dann behält sie alle Steuern für dich ein, und du musst nichts mehr machen. Man spricht hier in der Regel von einem steuereinfachen Broker.
Von ausländischen Kapitalerträgen spricht man dann, wenn die Bank oder der Broker bzw. die verwendete Plattform im Ausland ansässig ist.
Wichtig!
Eine ausländische Bank oder Plattform behält für dich keine Steuer ein, daher müssen die Kapitalerträge in der persönlichen Steuererklärung angegeben und versteuert werden. Man spricht hier oft auch von einem nicht steuereinfachen Broker.
Warum stellt das Finanzamt ein Ergänzungsansuchen?
Immer wieder bekommt das österreichische Finanzamt Meldungen ausländischer Behörden darüber, dass Österreicher:innen im Ausland Bankkonten bzw. Depots besitzen und daraus Kapitaleinkünfte erzielen.
Ist alles korrekt in der Steuererklärung eingetragen worden, haben Steuerpflichtige nichts weiteres zu befürchten. Hat das Finanzamt bisher aber nichts von den Einkünften gewusst oder stimmen die gemeldeten Werte nicht mit den Eintragungen in der Steuererklärung überein, dann kommt es im ersten Schritt von Seiten des Finanzamtes zu einem Ersuchen um Ergänzung (oft auch Vorhalt oder Ergänzungsansuchen genannt), d.h. Steuerpflichtige werden darum gebeten eine Stellungnahme abzugeben, warum keine Kapitaleinkünfte erklärt wurden.
Was ist zu tun, wenn ich vom Finanzamt ein Ergänzungsersuchen bekomme und nach Einkünften im Ausland gefragt werde?
Keine Panik, noch ist es nicht zu spät alles richtig zu stellen. Allerdings würden wir dir spätestens jetzt den Kontakt zu einem Steuerberater bzw. einer Steuerberaterin empfehlen, da es wichtig ist nichts falsch zu machen, um keine Strafe zu bekommen.
Wenn du von einer solchen Meldung betroffen bist, bieten unsere Expert:innen Steuerberatung für ganz Österreich in Online-Video-Calls an. Wir besprechen mit dir gemeinsam die weitere Vorgehensweise und setzen die richtigen Schritte.
Warum bekommt das österreichische Finanzamt eine Meldung aus dem Ausland?
Da Österreich im Rahmen der internationalen Amtshilfe eng mit anderen Staaten zusammenarbeitet, erhält das österreichische Finanzamt von ausländischen Finanzverwaltungen Meldungen, wenn jemand, der in Österreich einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, Einkünfte auf ausländischen Bankkonten erzielt.
Das Ganze passiert im Rahmen des automatischen und internationalen Informationsaustausches.
Welche Meldungen bekommt das österreichische Finanzamt zu ausländischen Kapitalerträgen?
Neben Meldungen zu hohen Abflüssen, die auch von österreichischen Banken kommen können, erhält das österreichische Finanzamt bei Aktiendepots auch Informationen über den Depotstand, erzielte Dividenden oder Zinsen und Erlöse aus Verkäufen.
Ausländische Kapitalerträge: Welche Plattformen melden (Beispiele)?
Neben klassischen Banken wie der BNP Paribas, der Deutschen Bank oder der DeGiro Bank melden auch reine Broker wie Interactive Brokers oder Online-Banken wie N26 ihre Daten an die österreichische Finanzverwaltung.
Muss ich nach einem Ergänzungsansuchen mit einer Strafe rechnen?
Das hängt davon ab, was das österreichische Finanzamt bereits von deinen Einkünften weiß, wie du dich bisher verhalten hast und ob du gemeinsam mit uns die richtigen Schritte setzt.
Was passiert, wenn man ausländische Kapitalerträge nicht in der Steuererklärung angibt?
Angaben in der Steuererklärung haben wahrheitsgemäß und vollständig zu erfolgen. Werden ausländische Kapitalerträge in der Einkommensteuererklärung gar nicht angegeben, ist das eine Verletzung der Offenlegungspflicht.
Wird aufgrund dessen zu wenig Steuer bezahlt, kann es sein, dass man dadurch eine Abgabenhinterziehung begeht. Dabei handelt es sich um eine Finanzstraftat die sowohl mit Geldstrafe, als auch mit Freiheitsstrafe geahndet werden kann.
Wie erfährt das Finanzamt von ausländischen Kapitalerträgen?
Im Rahmen des multilateralen Amtshilfe-Übereinkommens bzw. der EU-Amtshilferichtlinie sind ausländische Banken, Treuhänder, Broker, usw. verpflichtet gewisse Daten an das österreichische Finanzamt zu übermitteln. Das Finanzamt hat demnach Kenntnis über im Ausland befindliche Bankkonten von in Österreich ansässigen Personen.
Werden in den Steuererklärungen keine entsprechenden Angaben gemacht, oder differieren die Angaben zu den gemeldeten Daten, kann das Finanzamt bei dir nachfragen, woher die Differenzen stammen, oder warum keine Angaben gemacht worden sind.
Hinweis!
Es kommt auch vor, dass Bekannte oder Nachbar:innen, denen dein neu erlangter Reichtum seltsam vorkommt, dies beim Finanzamt melden. Deshalb gibt es öfter Anzeigen aus dem privaten Umfeld über steuerliches Fehlverhalten von Steuerpflichtigen. Dies kann ebenfalls zu weiteren Nachforschungen durch das Finanzamt führen.
Kann das Finanzamt ausländische Kapitalerträge einsehen?
Nein, das Finanzamt kann nicht direkt das Konto jedes Steuerpflichtigen einsehen. Die gemeldeten Daten der Plattformen können allerdings sehr wohl Kontostände und Höhe von ausländischen Kapitaleinkünften umfassen.
Das Finanzamt kann dann weitere Schritte einleiten, um eine Offenlegung der Konten zu veranlassen. Im Rahmen einer Prüfung musst du alle relevanten Unterlagen offenlegen. Das bedeutet, dass du dem Finanzamt zum Beispiel Börsen- und Depotauszüge und andere relevante Daten zur Überprüfung bereitstellen musst.
Was ist eine Selbstanzeige und wann ist eine Selbstanzeige nötig?
Wenn du Kapitalerträge in deiner Steuererklärung in falscher Höhe oder gar nicht angegeben hast, kannst du mit Hilfe einer Selbstanzeige unter Umständen einer Strafe entgehen. Jedenfalls musst du aber die zu wenig bezahlte Steuer nachbezahlen.
Mit Hilfe einer Selbstanzeige kannst du dein Verfehlen eingestehen. Diese Selbstanzeige muss bestimmte Informationen beinhalten und du musst auch die Besteuerungsgrundlagen (Depotauszüge, etc.) offenlegen, damit sie als strafbefreiende Selbstanzeige akzeptiert wird.
Achtung!
Entscheidend ist der Zeitpunkt der Selbstanzeige! Wenn bereits Untersuchungen gegen dich eingeleitet wurden, wie zum Beispiel eine Prüfung durch das Finanzamt, oder wenn dem Finanzamt deine Hinterziehung bereits bekannt ist, könnte es bereits zu spät sein, um Straffreiheit zu erlangen. Es ist daher sehr wichtig, eine Selbstanzeige rechtzeitig einzubringen, um Strafen und Zuschläge zu Nachzahlungen zu verhindern.
Bist du dir nicht sicher, ob du deine Kapitalerträge in der Steuererklärung richtig angegeben hast, oder möchtest du Unterstützung bei einer Selbstanzeige? Dann buche einen Online-Termin mit unseren Expert:innen – persönlich und flexibel für ganz Österreich. Wir helfen dir gerne!
Was gilt in Österreich als Steuerhinterziehung?
Unter dem allgemeinen Begriff Steuerhinterziehung fallen in Österreich insbesondere die Verletzung der Pflicht zur Abgabe der Einkommensteuererklärung und falsche Angaben innerhalb der Steuererklärung, wenn diese zu einer Verkürzung der zu bezahlenden Abgaben führen. Zusätzlich muss noch ein vorsätzliches Verhalten vorliegen.
Es gibt mehrere Möglichkeiten, die dich zur Abgabe einer Einkommensteuer verpflichten können. Die Wichtigsten sind:
- nicht lohnsteuerpflichtige Einkünfte
- Ausüben mehrerer nicht selbstständiger Tätigkeiten
- Ausüben einer nicht selbstständigen Tätigkeit und zusätzlichen Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit
- Bezug von Einkünften aus Kapitalvermögen für die kein automatischer KESt-Abzug stattfindet (insbesondere ausländische Kapitaleinkünfte)
- Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen für die keine Immobilienertragsteuer entrichtet wurde
Solltest du dir unsicher sein, ob du eine Einkommensteuererklärung abgeben musst oder nicht, lass dich gerne von unseren Expert:innen beraten!
Machst du vorsätzlich falsche Angaben in deiner Einkommensteuererklärung und bezahlst du dadurch zu wenig Steuern, machst du dich der Abgabenhinterziehung schuldig.
Beachte!
Für den notwendigen Vorsatz in Zusammenhang mit der Abgabenhinterziehung reicht es schon aus, dass du es für möglich hältst, dass deine Steuern durch unrichtige oder unterlassene Angaben verkürzt werden, auch ohne dies absichtlich bewirken zu wollen. Ebenfalls machst du dich der Abgabenhinterziehung schuldig, wenn du grob fahrlässig handelst. Das ist z.B. dann der Fall, wenn du deine Unterlagen derart ungenau oder unvollständig führst, dass du versehentlich falsche Angaben machst.
Ausländische Kapitalerträge nicht versteuert: Wie kann ich mich vor einer Strafe schützen?
Hattest du Kapitalerträge und hast diese gar nicht oder nur teilweise in deiner Steuererklärung angegeben? Dann kannst du dich ausschließlich mit einer Selbstanzeige vor einer Strafe schützen. Das kannst du auch nur dann, wenn deine Selbstanzeige alle wesentlichen Punkte enthält und diese auch rechtzeitig passiert.
Solltest du Kapitalerträge in deiner Steuererklärung nicht oder unrichtig angegeben haben und möchtest Unterstützung bei deiner Selbstanzeige, dann buche gerne einen Termin mit unseren Expert:innen – wir helfen dir gerne!
Welche Strafe droht in Österreich bei Steuerhinterziehung?
Machst du dich der Abgabenhinterziehung schuldig, werden zusätzlich zur Nachzahlung des Verkürzungsbetrags auch Geldstrafen verhängt. Die Höhe der Geldstrafe orientiert sich dabei an der Höhe der zu wenig bezahlten Steuer. Die Höchststrafe bei Abgabenhinterziehung beläuft sich auf das doppelte des Verkürzungsbetrages. Die Mindeststrafe liegt bei 10 Prozent des Verkürzungsbetrags. Unter Umständen sind auch Freiheitsstrafen möglich.
Neben möglichen Strafen werden auch Anspruchszinsen und Säumniszuschläge verhängt! Anspruchszinsen und Säumniszuschlag fallen immer an und können durch eine Selbstanzeige nicht vermieden werden.
Wann verjährt eine Steuerhinterziehung?
Ist eine Abgabenhinterziehung verjährt, scheidet eine Bestrafung aus. Bei hinterzogenen Abgaben unter EUR 150.000,- tritt eine absolute Verjährung i.d.R. nach 10 Jahren ein. Bei höheren Beträgen kann sich diese Frist allerdings auch verlängern.
Wie werden Kapitalerträge in Österreich besteuert?
In der Regel unterliegen Kapitalerträge in Österreich einem besonderen Steuersatz. Dieser beträgt für Geldeinlagen und nicht verbriefte Forderungen bei Kreditinstituten (z.B. Sparbuchzinsen) 25 Prozent. In den meisten anderen Fällen wird ein Steuersatz von 27,5 Prozent angewandt. Dieser Steuersatz kommt z.B. bei der Besteuerung von Dividenden auf Aktien und Kryptowährungen zur Anwendung.
Ausnahmen vom besonderen Steuersatz sind u.a. Zinsen aus Privatdarlehen, Einkünfte aus CFDs und Einkünfte aus „private placement“ – Forderungswertpapieren also nicht börsengehandelten Derivaten. Für diese gilt die Tarifbesteuerung, die sich am persönlichen Einkommen eines Steuerpflichtigen bemisst.
Wie kann mir ein Steuerberater bei Steuerhinterziehung von ausländischen Kapitalerträgen helfen?
Als Steuerberater:innen können wir dir bei deiner Selbstanzeige und richtigen Erstellung deiner Steuererklärungen helfen. Mit jahrelanger Erfahrung begleiten wir regelmäßig Kund:innen bei Selbstanzeigen beim Finanzamt.
Wichtig ist zu erwähnen, dass auch immer wieder Vorjahre vom Finanzamt überprüft werden. Nur weil du also ab einem bestimmten Jahr alles richtig versteuert hast, heißt das demnach nicht, dass nicht auch Verfehlungen aus Vorjahren geahndet werden können.
Die Kosten für deine Steuerberatung sind, wenn sie zur Ermittlung deiner Einkünfte anfallen, übrigens auch als Privatperson als Sonderausgaben steuerlich in voller Höhe absetzbar.
Natürlich bieten wir auch reguläre Steuerberatung zu vielen weiteren Themen an. Wenn du also Antworten zu steuerlichen Fragestellungen suchst, bist du bei uns genau richtig – hier geht’s zu unseren Dienstleistungen. Buche einfach online einen Termin mit unseren Expert:innen und lass dich beraten.
Wenn du mehr zur Besteuerung anderer Anlageformen wissen willst, bist du bei uns genau richtig – lies hier weiter:
ETF Steuern in Österreich: Wichtige Infos für Anleger:innen
Bundesschatz Österreich: Wichtige Infos und Steuertipps
KESt Verlustausgleich in Österreich: Tipps und Beispiele
Du möchtest dich genauer über das Thema informieren? Du kannst gerne einen Termin bei unseren Steuerexpert:innen buchen: flexibel vor Ort in Graz oder online für ganz Österreich – wir richten uns nach deinen Bedürfnissen!
Disclaimer: Diese Information gibt bloß einen ersten Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie kann ein ausführliches und individuelles Beratungsgespräch nicht ersetzen. Enzinger Steuerberatung übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit dieser Information.
Die Republik Österreich bietet seit 2023 den Bundesschatz neu als Anlageform an. Mit dem Bundesschatz veranlagt man sein Geld direkt bei der Republik Österreich. Welche Steuern du auf Zinsen aus dem Bundesschatz zahlen musst und auf welche Details du noch achten solltest, erklären wir hier!
Wie investiert man in den Bundesschatz der Republik Österreich?
Die Website https://www.bundesschatz.at/ ist eine Seite der Republik Österreich, auf der ganz einfach nach kurzer Registrierung mittels ID-Austria sogenannte „Bundesschatzscheine“ gekauft werden können.
Welche Vorteile bietet der neue Bundesschatz ab 2023?
Der Bundesschatz gilt als sichere Anlageform und ist ähnlich einem Sparkonto fix verzinst und damit eine gute Alternative zum klassischen Sparbuch.
Ist der Kauf von Bundesschatzscheinen mit einer Einlagensicherung abgesichert?
Eine direkte Einlagensicherung gibt es nicht, da der Vertragspartner die Republik Österreich ist. Die Einlagensicherung gilt nur für Banken. Die Republik Österreich wirbt beim Bundesschatz mit 100% Sicherheit, da der Staat über eine sehr hohe Bonität verfügt.
Zinsen, Laufzeiten und Gebühren beim Bundesschatz in Österreich
Die Laufzeit beträgt je nach gewähltem Produkt beim Bundesschatz zwischen 1 Monat und 10 Jahren. Das ist ein klarer Vorteil gegenüber klassischen Staatsanleihen, die normalerweise Laufzeiten zwischen 5 und 10 Jahren aufweisen.
Zinsen werden am Ende der Laufzeit ausbezahlt – wenn die Laufzeit länger als ein Jahr ist, erfolgt die Zinsberechnung mit Zinseszinsrechnung.
Beim Bundesschatz fallen keine Gebühren, Spesen oder Kosten an.
Können Bundesschatzscheine auch weiterverkauft werden?
Nein, anders als bei der klassischen Staatsanleihe, die über Banken und Broker erworben werden kann, ist kein Börsenhandel vorgesehen. Es ist daher eher vergleichbar mit einem Festgeld-Sparkonto.
Bundesschatz: Kann ich mein Geld auch vor Ablauf der Laufzeit zurückbekommen?
Ja, eine vorzeitige Tilgung ist möglich, allerdings erhält man dann auch geringere Zinsen. Das investierte Kapital bleibt aber zur Gänze erhalten.
Wie werden die Zinsen aus dem Bundesschatz bei Privatanlegern besteuert?
Die Zinsen aus den Bundesschatzscheinen werden für Privatanleger mit 27,5% KESt endbesteuert. Das heißt du bekommst die Zinsen abzüglich Steuer ausbezahlt und musst sie auch nicht mehr in der Steuererklärung angeben.
Dein Fall ist komplizierter und du möchtest ihn mit Steuerexpert:innen für Kapitalvermögen besprechen? Wir bieten für ganz Österreich Steuerberatung in Video-Calls an – persönlich und flexibel, egal wo du gerade bist!
Kann ich auch Bundesschatzscheine für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag kaufen?
Ja, die Bundesschatzscheine zählen auch als Wertpapiere für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag. Damit könnte es eine interessante Alternative für sonst ebenfalls sehr konservative Anlageprodukte sein. Außerdem ist der Ankauf ohne Bankdepot möglich und kann ganz einfach selbst nach Registrierung mittels ID-Austria durchgeführt werden.
Was ist der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag in Österreich?
Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag (Gewinnfreibetrag) ist eine Steuerbegünstigung in Österreich, die bestimmten Steuerpflichtigen, wie etwa Einzelunternehmer:innen und Personengesellschaften, gewährt wird, um Investitionen zu fördern.
Unabhängig von Investitionen können alle Steuerpflichtigen, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft erzielen, einen Grundfreibetrag von 15% des Gewinns, maximal jedoch 4.500 Euro (2024), geltend machen. Übersteigt der Gewinn den Betrag, auf den der Grundfreibetrag angewendet wird, können zusätzliche 13% als investitionsbedingter Gewinnfreibetrag in Anspruch genommen werden, sofern entsprechende Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter getätigt werden. Als solche begünstigten Wirtschaftsgüter gelten auch Bundesschatzscheine, sofern diese 4 Jahre gehalten werden.
Was muss ich beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag beachten?
Achtung! Damit es zu keiner Nachversteuerung kommt, müssen die Wertpapiere mindestens 4 Jahre (stichtagsgenau) gehalten werden. Wird vorher verkauft, ist zwingend nochmal ein geeignetes Wertpapier nachzukaufen. Das heißt, wenn man beispielsweise nur 3-monatige Bundesschatzscheine kauft, muss man alle drei Monate wieder neue kaufen um eine Nachversteuerung zu verhindern.
Empfehlenswert wäre es gleich einen Bundesschatzschein mit 4-jähriger Laufzeit zu kaufen, um eine Nachversteuerung mit Sicherheit zu vermeiden.
Für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag empfehlen wir den Kauf bis spätestens Mitte Dezember abzuschließen, damit die Bundesschatzscheine bis 31.12. gezeichnet sind und auch tatsächlich für den investitionsbedingten Grundfreibetrag herangezogen werden können.
Wie werden Alternativen zum Bundesschatz besteuert?
Wenn du mehr zur Besteuerung anderer Anlageformen wissen willst, bist du bei uns genau richtig – lies hier weiter:
ETF Steuern in Österreich: Wichtige Infos für Anleger:innen
Steuern auf ausländische Kapitalerträge in Österreich: Alle Infos
KESt Verlustausgleich in Österreich: Tipps und Beispiele
Du möchtest dich genauer über das Thema informieren? Du kannst gerne einen Termin bei unseren Steuerexpert:innen buchen: flexibel vor Ort in Graz oder online für ganz Österreich – wir richten uns nach deinen Bedürfnissen!
Disclaimer: Diese Information gibt bloß einen ersten Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie kann ein ausführliches und individuelles Beratungsgespräch nicht ersetzen. Sie wurde auf Basis der öffentlich verfügbaren Informationen (bundesschatz.at Stand 10.05.2024) erstellt. Enzinger Steuerberatung übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit dieser Information.
ETF Steuern in Österreich: Worauf solltest du beim Versteuern von ETFs und Investmentfonds in Österreich achten? Unsere Expert:innen für die Besteuerung von Kapitalvermögen informieren dich gerne – zur individuellen Beratung geht’s hier!
Was ist ein ETF?
Als ETF (= Exchange Traded Fund) wird ein Aktienfonds bezeichnet, der den Wert eines gewissen Indexes nachbildet.
Das heißt ein ETF auf den österreichischen ATX (beinhaltet die 20 größten österreichischen börsengehandelten Unternehmen) bildet den Kursverlauf des ATX ab.
Damit kannst du als Investor:in dein Risiko streuen, da du nicht Aktien jedes einzelnen der 20 Unternehmen kaufen musst, sondern nur einen Fondsanteil eines ETF der den ATX abbildet.
Als Privatanleger:in kann man auf diese Art schon mit geringen Beträgen breit investieren und in den Markt einsteigen.
Was ist ein ETF Sparplan?
Bei einem ETF Sparplan wird regelmäßig (meist monatlich) ein fixer Betrag verwendet um damit Anteile an einem ETF zu kaufen. Viele Banken und Broker bieten Sparpläne ohne zusätzliche Orderkosten oder zu vergünstigten Konditionen an.
Durch den regelmäßigen Kauf ist der Kurs zum Zeitpunkt des Kaufs weniger entscheidend, da man über die Zeit zu einem Durchschnittspreis kauft.
Thesaurierende ETFs oder ausschüttende ETFs: Was ist der Unterschied?
Ein ausschüttender ETF bezahlt laufend Dividenden aus. Das bedeutet, dass du regelmäßig Geld auf dein Konto ausbezahlt bekommst.
Bei einem thesaurierenden ETF werden die Dividenden sofort verwendet, um weitere Anteile zu kaufen. Du bekommst die Dividenden nicht ausbezahlt. Steuer fällt auf diese Dividenden dennoch an – lies unten weiter!
Was ist ein Investmentfonds?
Ein Investmentfonds ist grundsätzlich ebenfalls die Zusammenfassung mehrerer Einzelaktien zu einem Fonds, der dann wieder in Anteilen erworben werden kann.
Ein ETF ist daher auch ein Investmentfonds, aber nicht jeder Investmentfonds ist ein ETF. Bei den meisten Investmentfonds übernimmt ein Fondsmanager die Auswahl der Aktien und Anleihen, die darin enthalten sind. Dafür bekommt der Fondsverwalter dann auch ein entsprechendes Honorar und in den meisten Fällen auch einen Anteil am Erfolg.
Es gibt mittlerweile aber auch Fonds die von Computern bzw. künstlicher Intelligenz gemanagt werden. Auch ein klassischer Investmentfonds bietet Privatanlegern eine gute Möglichkeit günstig breit zu investieren, allerdings fallen meist höhere Gebühren als bei reinen ETFs an.
Wie werden ETFs und Investmentfonds in Österreich versteuert?
Als Steuerberater:innen können wir dir natürlich keine Investmentberatung anbieten, wir erklären dir aber in den nächsten Abschnitten auf welche Dinge du dabei aus steuerlicher Sicht achten solltest. Du willst deinen individuellen Fall besprechen? Nutze unsere Online-Steuerberatung zu Kapitalvermögen für ganz Österreich: einfach Termin buchen!
Grundsätzlich werden Fonds in Österreich wie Aktien und Anleihen mit der Kapitalertragsteuer (KESt) besteuert. Das heißt, wenn du einen Fondsanteil mit Gewinn verkaufst, dann fällt dafür 27,5% KESt vom Gewinn an.
Kaufst du zum Beispiel um EUR 100,- einen Fondsanteil und verkaufst ihn ein paar Monate später für EUR 150,- dann fällt dafür KESt in Höhe von EUR 13,75 an.
Wenn du einen Anteil an einem ETF oder Investmentfonds haltest, dann bekommst du in der Regel auch laufend anteilige Dividenden aus den Aktien, die im Fonds enthalten sind. Dafür fällt ebenfalls KESt in Höhe von 27,5% an.
Zusätzlich gibt es bei Investmentfonds und ETFs auch noch die sogenannten „ausschüttungsgleichen Erträge“. Darunter versteht man Erträge, die dir zuzurechnen sind aber nicht zufließen. Beispielsweise Erträge aus Kapitalmaßnahmen oder anderen Veränderungen in der Zusammensetzung des Fonds oder Dividenden, die nicht ausgeschüttet sondern reinvestiert werden.
Beachte!
Es kann also auch sein, dass du Steuer bezahlen musst, obwohl dir gar keine Dividende zufließt. Das ist zum Beispiel bei thesaurierenden Fonds der Fall, die für dich die Dividenden direkt wieder in neue Fondsanteile investieren.
ETF: Wann und wie Steuern in Österreich zahlen
Zusammengefasst gibt es mehrere Fälle in denen Steuern anfallen können, was für Privatanleger:innen dann recht schnell komplex werden kann. Daher gehen wir nun auf die wichtigsten Unterscheidungen und typische Probleme ein.
ETF steuereinfach: Kann ich in ETFs und andere Fonds investieren ohne mich um Steuern kümmern zu müssen?
Ja, das ist ganz einfach möglich, indem du dich für einen Broker oder eine Bank in Österreich entscheidest. Dann nennt man das Depot „steuereinfach“, was bedeutet, dass die Bank oder der Broker sich um die gesamte Besteuerung kümmern muss.
Du als Privatanleger:in bekommst dann nur deine Abrechnungen und Dividendenzuflüsse und musst dich um nichts kümmern. Du brauchst dann auch nicht unbedingt einen Steuerberater.
Sehr sinnvoll ist eine Steuerberatung hingegen, wenn du deine KESt vor Jahresende optimieren möchtest. Du kannst gerne unsere praktische Online-Steuerberatung für ganz Österreich nutzen – unsere Leistungen sind steuerlich absetzbar, kostentransparent und flexibel.
Wie Verlustoptimierung funktioniert, haben wir für dich in eigenen Blogbeiträgen zusammengefasst:
KESt Verlustausgleich in Österreich: Tipps und Beispiele
Krypto Verluste gegenrechnen: Steuerliche Optimierung von Krypto-Einkünften in Österreich
ETF Steuer Österreich: Ausländischer Broker oder ausländische Bank
Viele investieren über ausländische Broker oder Banken, da diese manchmal eine größere Auswahl an Produkten bieten, etwas günstiger sind oder die App besonders einfach gestaltet ist.
Das Problem dabei ist aber, dass ausländische Broker und Banken keine Steuern für dich einbehalten müssen und du dich dann selbst darum kümmern musst. Das wird schon bei wenigen ETF Positionen oder anderen Fondsanteilen sehr komplex und für einen Privatanleger:innen kaum bewältigbar.
In den meisten Fällen wirst du nicht um eine Steuerberatung herumkommen, was dann mit höheren Kosten verbunden ist. So kann es leicht sein, dass ein günstigerer Broker mit geringeren Gebühren zu hohen Steuerberatungskosten führt, die dann wiederum deine Gewinne auffressen.
Tipp!
Wir empfehlen daher grundsätzlich für ETFs und Investmentfonds österreichische Banken und Broker zu verwenden, da das für dich die einfachere und günstigere Variante ist.
Nichtmeldefonds: Was ist ein schwarzer Fonds?
Investmentfonds und ETFs können in Österreich ihre Steuerdaten an die Kontrollbank melden, die diese Daten dann einheitlich veröffentlicht.
Macht ein Fonds das nicht, dann spricht man von einem sogenannten „schwarzen Fonds“ oder „Nichtmeldefonds“. Das ist für dich vor allem dann wichtig, wenn du einen ausländischen Broker verwendest, da du dich dann selbst um die Steuer kümmern musst.
Wenn du einen schwarzen Fonds bei einem ausländischen Broker hältst, dann empfehlen wir dir jedenfalls eine:n Steuerberater:in mit deinen Steuererklärungen zu beauftragen.
Was müssen Unternehmen und GmbHs in Österreich bei der Anlage in ETFs steuerlich beachten?
Wenn du im Rahmen deines Unternehmens oder mit einer GmbH in ETFs oder Investmentfonds investierst, dann wird es etwas komplizierter.
Ob der Steuersatz von 27,5% anwendbar ist und worauf sonst noch zu achten ist, ist leider sehr stark vom Einzelfall abhängig. Dafür würden wir dir jedenfalls empfehlen einen Termin mit unseren Steuerexpert:innen zu buchen. Vereinbare einfach einen Termin für eine Online-Steuerberatung oder schick uns eine unverbindliche Anfrage!
So löst du deinen individuellen Fall!
Zusammengefasst sind ETFs eine gute Möglichkeit relativ günstig breit zu investieren und so weniger Risiko ausgesetzt zu sein. Fakt ist aber, dass es steuerlich doch etwas komplizierter werden kann und gerade bei der Verwendung ausländischer Broker ein:e Steuerberater:in zugezogen werden sollte.
Verwendest du aber einen österreichischen Broker, dann erledigt dieser das komplette Steuerthema für dich und du musst dich um nichts kümmern. Sollten aber mal Verluste anfallen oder du möchtest dich genauer über das Thema informieren, kannst du dir gerne einen Termin bei unseren Steuerexpert:innen buchen: flexibel vor Ort in Graz oder online für ganz Österreich – wir richten uns nach deinen Bedürfnissen!
Lies weiter:
Bundesschatz Österreich: Wichtige Infos und Steuertipps
Pauschalierung für Kleinunternehmer in Österreich: Bedeutung und Beispiele
Krypto Steuer Österreich: Vollständige und einfache Anleitung!
KESt Verlustausgleich in Österreich: Tipps und Beispiele
Steuer auf Vermietung in Österreich: Das musst du wissen!
Disclaimer: Diese Information gibt bloß einen ersten Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie kann ein ausführliches und individuelles Beratungsgespräch nicht ersetzen. Enzinger Steuerberatung übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit dieser Information.
KESt-Verlustausgleich in Österreich: Bei uns findest du alle Tipps und Beispiele – direkt von den Steuer-Profis der Enzinger Steuerberatung.
Du brauchst gleich Hilfe bei deinem individuellen Fall? Nutz einfach unsere Kapitalvermögen-Steuerberatung, wo wir online in einem Video-Call alle deine Fragen besprechen:
KESt-Verlustausgleich in Österreich: Was passiert, wenn ich Aktien mit Verlust verkaufe?
Wenn du Aktien mit Verlust verkaufst, dann wird bei einem steuereinfachen Broker in Österreich automatisch dein Verlust mit Gewinnen ausgeglichen.
Das heißt, wenn du bevor du den Verlust realisierst Gewinne gemacht hast, dann bekommst du die KESt im Ausmaß der Verluste wieder zurückerstattet.
Hast du vorher noch keinen Gewinn gemacht, bleibt der Verlust innerhalb des selben Kalenderjahres evident und wird bei späteren Gewinnen automatisch gegengerechnet.
Wie hoch ist die KESt in Österreich?
Die KESt in Österreich beträgt 27,5% von der Bemessungsgrundlage.
Die Bemessungsgrundlage der KESt ist beim Verkauf von Aktien der Gewinn, bei einer Dividende ist es der Gesamtbetrag der Dividende.
Auf die KESt können bei ausländischen Dividenden auch noch sogenannte Quellensteuern angerechnet werden, die bereits im Ausland einbehalten worden sind:
Verwendest du einen steuereinfachen Broker, passiert das automatisch.
Wann muss ich in Österreich KESt zahlen?
Wenn du in Österreich steuerpflichtig bist, dann musst du auch in Österreich KESt bezahlen.
Wenn du einen österreichischen Broker oder eine Österreichische Bank verwendest, wird die KESt automatisch einbehalten und abgeführt.
Du musst das dann auch nicht mehr in deiner Steuererklärung angeben. Verwendest du aber einen ausländischen Broker oder eine ausländische Bank, dann musst du deine Einkünfte selbst in der Steuererklärung angeben und die KESt selbst ans Finanzamt bezahlen:
Wann zahlt man keine KESt – gibt es einen Freibetrag?
In Österreich gibt es keinen Freibetrag für die KESt.
Kann man Aktien-Verluste in Österreich von der Steuer absetzen?
Verluste aus dem Verkauf von Aktien können mit Gewinnen aus Aktien, Dividenden und Gewinnen aus Kryptowährungen (für alle Infos zu Krypto-Steuern besuche unsere Webseite crypto-tax.at!) ausgeglichen werden.
Das ist aber immer nur im selben Kalenderjahr möglich. Einen Verlustvortrag oder Verlustrücktrag gibt es leider nicht.
Somit ist es besonders gegen Jahresende wichtig sein Depot genau zu beobachten, um Verluste nicht zu verschenken.
Du möchtest deinen individuellen Fall mit Steuerexpert:innen für Kapitalvermögen besprechen? Wir bieten für ganz Österreich Steuerberatung in Video-Calls an – persönlich und flexibel, egal wo du gerade bist!
KESt-Verlustausgleich mit Kryptowährungen
Seit 2022 ist auch ein Verlustausgleich mit Gewinnen aus Kryptowährungen und umgekehrt möglich.
Hast du zum Beispiel einen Gewinn aus Aktien, kannst du ihn mit Verlusten aus Kryptowährungen ausgleichen. Auch umgekehrt ist das möglich und du kannst Gewinne aus Kryptowährungen mit Verlusten aus Aktien ausgleichen.
Lies auf cryptotax, unserer Informationsplattform zu Krypto-Steuern in Österreich, mehr dazu: Krypto Verluste gegenrechnen: Steuerliche Optimierung von Krypto-Einkünften in Österreich
Steuer: Wie lange kann man Verluste aus Aktien in Österreich verrechnen?
Verluste aus Aktien kann man immer nur im selben Jahr mit Gewinnen verrechnen. Daher ist die Optimierung deines Depots gegen Jahresende wichtig.
Bei Fragen zu Steuern und Steueroptimierung, buch einfach einen Termin bei unserer praktischen Online-Kapitalvermögen-Steuerberatung für ganz Österreich. Die Online-Steuerberatung ist natürlich steuerlich absetzbar.
KESt-Verlustausgleich: Beispiel
Dazu ein kurzes Beispiel, wie der KESt-Verlustausgleich bei einem österreichischen Broker funktioniert:
Beispiel Verlustausgleich
Du verkaufst im Jänner Aktien mit Gewinn iHv. EUR 100,-. Davon wird KESt iHv. 27,5% einbehalten und der KESt-Betrag iHv. EUR 27,50 wird direkt ans Finanzamt bezahlt.
Wenn du dann im April Aktien mit Verlust iHv. EUR 50,- verkaufst, dann hast du in Summe nur noch einen Gewinn iHv. EUR 50,- und musst daher nur mehr KESt iHv. EUR 13,75 bezahlen.
Die Differenz zu den bereits einbehaltenen EUR 27,50 wird dir von deinem österreichischen Broker wieder zurückerstattet. Das heißt du bekommst die EUR 13,75 zurück.
Wenn du zuerst mit EUR 50,- Verlust und danach mit EUR 100,- Gewinn verkaufst, dann wird beim Verkauf mit Gewinn der Verlust gegengerechnet und es werden nur noch EUR 13,75 einbehalten.
KESt-Verlustausgleich in der Einkommenssteuererklärung
Wenn du mehr als einen steuereinfachen Broker in Österreich oder einen ausländischen Broker verwendest, musst du zur Verrechnung der Verluste zwischen den Brokern deine Gewinne und Verluste in die Einkommensteuererklärung eintragen:
KESt-Verlustausgleich in FinanzOnline
Du kannst deine Steuererklärung über Finanzonline digital abgegeben und dort deine Gewinne und Verluste in die Einkommenssteuererklärung eintragen, um den KESt-Verlustausgleich durchzuführen.
KESt-Verlustoptimierung
Gerade gegen Jahresende ist es wichtig seine Depots zu beobachten und bisher ungenutzte Verluste durch gezielte Realisierung von Gewinnen auszugleichen.
Da du deine Verluste nicht ins nächste Jahr mitnehmen kannst, ist es wichtig noch vor Jahresende Positionen mit Gewinn zu verkaufen um so den Verlust nicht zu verschenken.
Es kann aber auch Sinn machen gezielt Positionen mit Verlust zu verkaufen um diesen mit Positionen mit Gewinn auszugleichen.
Unsere Expert:innen können dir dabei helfen dein Portfolio zu optimieren, um möglichst wenig KESt zu bezahlen. Hier geht’s zur Steuerberatung – flexibel online für ganz Österreich oder in unserer Kanzlei im Zentrum von Graz!
Das könnte dich interessieren:
ETF Steuern in Österreich: Wichtige Infos für Anleger:innen
Pauschalierung für Kleinunternehmer in Österreich: Bedeutung und Beispiele
Steuer auf Vermietung in Österreich: Das musst du wissen!
Online-Steuerberater in Österreich: Alle Infos zu Kosten und Ablauf
Du hast noch mehr Fragen zu Steuern?
Schick uns eine unverbindliche Anfrage oder vereinbare gleich einen Beratungs-Termin mit unseren Steuerexpert:innen!
Alle unsere Dienstleistungen kannst du auch Online in Anspruch nehmen, wir richten uns nach dir!
Disclaimer: Diese Information gibt bloß einen ersten Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie kann ein ausführliches und individuelles Beratungsgespräch nicht ersetzen. Enzinger Steuerberatung übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit dieser Information.