Mit der wachsenden Beliebtheit von Auslandsbrokern (z.B. Interactive Brokers, Trade Republic, Scalable Capital) stehen viele österreichische Anleger:innen und Aktientrader:innen vor steuerlichen Herausforderungen. Die Deklaration von Kapitalerträgen in der österreichischen Steuererklärung gestaltet sich oft schwierig, da viele Broker im Ausland keine steuerkonformen Berichte nach den österreichischen Vorschriften anbieten. In diesem Beitrag beleuchten wir die häufigsten Probleme, denen Anleger:innen begegnen, und geben praktische Empfehlungen zur Lösung.
Keine Kapitalertragsteuer (KESt) bei Auslandsbrokern: Was Anleger:innen wissen müssen
In Österreich sind inländische Banken und Broker dazu verpflichtet, automatisch die Kapitalertragsteuer (KESt) auf Kapitalerträge einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen.
Bei ausländischen Brokern ist dies jedoch in der Regel nicht der Fall. Da Auslandsbroker keine KESt abführen, müssen österreichische Anleger:innen diese Kapitalerträge selbst in ihrer Steuererklärung berechnen und entsprechend versteuern. Anleger und Anlegerinnen müssen sich daher intensiv mit den steuerlichen Details ihrer Kapitalerträge auseinandersetzen, um eventuelle Fehler bei der Deklaration zu vermeiden.
Keine steuerkonformen Berichte oder fehlende Steuerbescheinigungen bei ausländischen Brokern
Ein weiteres Problem ist die oft fehlende Ausstellung von steuerkonformen Steuerberichten nach den österreichischen Steuervorschriften. Während österreichische Banken und Broker standardisierte Steuerbescheinigungen ausstellen, die auf die lokalen Anforderungen abgestimmt sind, bieten Auslandsbroker häufig nur Transaktionsberichte an, die die spezifischen Anforderungen in Österreich nicht erfüllen.
Diese Berichte enthalten zwar meist alle Transaktionen und Kapitalerträge, sind jedoch nicht nach den Kriterien der Vorschriften betreffend Kapitalvermögen aufbereitet. Es muss daher Zeit investieren, um die relevanten Daten zu extrahieren und korrekt darzustellen.
Die fehlende Strukturierung und Aufbereitung macht es für viele Anleger:innen schwierig, eine präzise und vollständige Steuererklärung abzugeben. Beispiele aus der Praxis:
- Bei der Berechnung der Anschaffungskosten von Wertpapieren (z.B. Aktien) dürfen keine Anschaffungsnebenkosten (z.B. Gebühren) berücksichtigt werden.
- Bei allen in einem Depot befindlichen Wertpapieren (z.B. Aktien) mit derselben Wertpapierkennnummer ist bei Erwerb in zeitlicher Aufeinanderfolge der gleitende Durchschnittspreis in Euro anzusetzen. Andere Methoden wie FIFO sind nicht zulässig.
- Bei Investmentfonds bzw. ETFs im Depot eines Auslandsbrokers muss ermittelt werden, ob es sich um Melde- oder Nichtmeldefonds handelt. Bei Nichtmeldefonds ist eine pauschale Besteuerung zum Jahresende erforderlich, was zusätzlichen Aufwand bedeutet, da keine Steuerdaten auf Basis von Meldungen an die Österreichische Kontrollbank übernommen werden können.
Auslandsbroker: Unsere Empfehlungen
Um die genannten Probleme zu minimieren, gibt es einige Schritte, die Anleger und Anlegerinnen in Betracht ziehen können:
1. Nutzung einer Inlandsbank bzw. eines Inlandsbrokers
Die Entscheidung für eine inländische Bank oder einen inländischen Broker kann viele der steuerlichen Probleme vermeiden, die bei Auslandsbrokern auftreten. Inländische Broker sind verpflichtet, automatisch die Kapitalertragsteuer (KESt) auf Kapitalerträge wie Dividenden und Kursgewinne abzuführen. Zudem stellen sie steuerkonforme Berichte und Steuerbescheinigungen bereit, die direkt für die österreichische Steuererklärung genutzt werden können. Anleger:innen, die ihre Steuerpflichten unkompliziert und ohne zusätzlichen Aufwand erfüllen möchten, finden in einem Inlandsbroker eine bequeme und sichere Wahl.
2. Anforderung detaillierter Berichte und Hinzuziehung eines spezialisierten Steuerberaters
Für Anleger:innen, die bereits bei einem Auslandsbroker investiert sind, empfiehlt es sich, regelmäßig detaillierte Transaktions- und Ertragsberichte vom Broker herunterzuladen und zu speichern. Diese Berichte können einem Steuerberater vorgelegt werden, der sich auf die Besteuerung von Kapitalvermögen spezialisiert hat. Ein spezialisierter Steuerberater kann sicherstellen, dass die Deklaration korrekt und effizient erfolgt und berät außerdem auch zu Themen wie Anrechnung von ausländischer Quellensteuern oder Depotüberträge in das Inland.
Wie kann mir ein Steuerberater beim Thema Auslandsbroker helfen?
Ein spezialisierter Steuerberater kann sicherstellen, dass die Deklaration von Kapitalerträgen bei einem Auslandsbroker korrekt und effizient erfolgt und berät außerdem auch zu Themen wie der Anrechnung von ausländischen Quellensteuern oder Depotüberträge in das Inland.
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